Der Fachkundelehrgang Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am 10. – 12. März 2014 im Haus der Technik, Essen, bietet die Qualifikation für den Abfallbeauftragten

Als Abfallbeauftragter darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die Fachkunde kann mit der Teilnahme an einem Grundlehrgang bescheinigt werden und muss bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Diese Betreiber sind verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen: Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG, Betriebe, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, Betriebe zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks, Betreiber von Anlagen zum Sortieren, Verwerten und Entsorgen von Abfällen und Kompostierungsanlagen, Schmelzanlagen für Aluminium und Magnesium, Hersteller von Säuren, Laugen, Salzen und organischen Lösemitteln, Farben, Kältemitteln, Pharmazeutika, Pflanzenbehandlungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln, polychlorierten Biphenylen und Terphenylen, Betreiber von Anlagen zur Destillation oder Raffination von Ölen bzw. Erdölerzeugnissen, Betreiber von Anlagen zum Galvanisieren, Härten, Ätzen oder Beizen, auch Krankenhäuser und Kliniken.

 

Im 3-tägigen Fachkundelehrgang Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) am 10. – 12. März 2014 im Haus der Technik, Essen erwerben Teilnehmer aus Betrieben, die verpflichtend einen Betriebsbeauftragten für Abfall stellen müssen, die Qualifikation für den Abfallbeauftragten.

Durch ein 10 köpfiges Expertenteam aus öffentlicher Verwaltung, Rechtsanwälten, Sachverständigen und Betriebsbeauftragten aus der Industrie erfahren die Teilnehmer am 1. Tag die Rechtlichen Grundlagen mit einer Einführung in das Abfallrecht und die Rechtsverordnungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Im Fokus des 2. Tages stehen die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Betriebsbeauftragten für Abfall, die organisatorische Stellung im Betrieb, einschlägige Arbeitsschutzregelungen, Fragen der Haftung des Betriebsbeauftragten für Abfall und die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Unternehmen.

Am 3. Tag liegt der Schwerpunkt bei der Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik: von der Erfassung betrieblicher Abfalldaten, über die thermische Abfallbehandlung, die behördliche Überwachung der Entsorgungsprozesse, die Nachweisverfahren bei der Verwertung und Beseitigung betrieblicher Abfälle. Es wird auf die Aufbereitung fester Abfallstoffe eingegangen, die Organisation der Entsorgung und die Verwertung und Beseitigung gefährlicher Abfälle in der Praxis runden das für den Erwerb der Fachkunde erforderliche Programm neben den gefahrgutrechtlichen Regelungen beim Abfalltransport ab.

 

Referententeam

MR Dr. jur. Frank Petersen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn

Dr. Angela Küster, Bezirksregierung Düsseldorf

Dipl.-Ing. Jörg Freise, Thyssen Krupp Steel Europe, Duisburg

Rechtsanwalt Andreas Theuer, Thyssen Krupp Steel Europe, Duisburg

Dr. jur. Inga Schwertner, Rechtsanwälte Lenz & Johlen, Köln

Peter Schacky, Thyssen Krupp Steel Europe, Duisburg

Dipl.-Ing. Klaus Borkowski, ö.b.u.v. Sachverständiger, beratender Ingenieur, Dorsten

Dipl.-Ing. Wolfgang Schimmelmann, Castrop-Rauxel

Dr. Jürgen Zentgraf, Leiter des Amtes für Umweltschutz, Stadtverwaltung Mülheim

Uwe Manske

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.

unter information@hdt-essen.de

Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter

http://www.hdt-essen.de/Abfallbeauftragte_Lehrgang_W-H090-03-125-4