Anwalt Offenbach und Anwalt Neu-Isenburg – Anwaltskanzlei Sachse – Strafrecht

Aussage bei der Staatsanwaltschaft

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Im Gegensatz zur Polizei kann die Staatsanwaltschaft eine Zeugenaussage erzwingen, sofern der Zeuge kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt. Hierzu kann sie den Zeugen zunerst von der Polizei vorführen lassen und gegen ihn bei Verweigerung einer Aussage ein Ordnungsgeld verhängen. Bleibt auch dies fruchtlos, kann sie bei Gericht gegen den Zeugen Erzwingungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten beantragen. Der Zeuge wird hierbei in Haft genommen, bis er zu einer Aussage bereit ist.

Der Beschuldigte ist allerdings Wie schon vor der Polizei auch vor der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Aussage verpflichtet. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine sorgfältige Prüfung, ob eine Aussage ohne Rechtsbeistand gemacht werden sollte.

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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
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06103/2707599
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