Chippen oder nicht chippen – das ist hier die Frage: AGILA Hundeversicherung verschafft Übersicht über bestehendes Landesrecht

Hannover, 23. September 2011. Was der Deutsche Tierärzteverband schon seit Jahren fordert, scheint sich nach und nach durchzusetzen: Die Chippflicht für Hunde hält Einzug in die Bundes- und Ländergesetze. Jedoch fällt es Tierhaltern oft schwer, bei all den Verordnungen und Übergangsregelungen die Übersicht zu behalten. Experten der AGILA Hundeversicherung fassen die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Chippflicht in Deutschland zusammen.

Mittlerweile ordnen fünf deutsche Bundesländer bei Hunden unabhängig von Größe und Rassenzugehörigkeit eine Kennzeichnung durch Mikrochip gemäß ISO-Norm *1 an: Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Berlin und Niedersachsen.

In Sachsen-Anhalt betrifft dies alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen und alle als gefährlich eingestuften Hunde. Hier muss die Kennzeichnung ausschließlich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen. Letzteres gilt auch in Thüringen, doch das Land schreibt die Kennzeichnung aller Hunde vor. Auch das Landesrecht in Hamburg, Berlin und Niedersachsen verpflichtet alle Hundehalter, ihr Tier fälschungssicher zu kennzeichnen. Einzige Ausnahmen: In Hamburg entfällt die Chippflicht für Hunde, bei denen zwingende medizinische Gründe dagegensprechen. In Niedersachsen akzeptieren die Behörden auch ältere Transponder, die den vorgeschriebenen neuen Standards nicht mehr entsprechen, sofern Halter bei Bedarf ein geeignetes Lesegerät zur Verfügung stellen.

 In Brandenburg müssen seit 1. Juli 2004 Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm sowie alle als gefährlich gelisteten Hunde mit Mikrochip nach ISO-Norm ausgestattet werden.

 Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Sachsen-Anhalt verpflichten nur Halter von landesspezifisch als gefährlich deklarierten Hunden zur Kennzeichnung mit Mikrochip durch einen praktizierenden Tierarzt. Hierbei fordern die saarländischen Vertreter als bisher einziges Bundesland zusätzlich die Registrierung in einer anerkannten Datenbank, wie der von TASSO e. V., im Deutschen Haustierregister oder in der Internationalen zentralen Tierregistrierung.

 In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sehen die Landesvertreter zwar ebenfalls eine elektronische Kennzeichnung dieser Hundegruppe vor, allerdings ohne die Verpflichtung, jene bei einem Tierarzt durchzuführen. Zudem erlaubt der mecklenburg-vorpommerische Gesetzgeber alternativ eine tätowierte Zuchtregister-Nummer.

Ausschließlich die Kennzeichnung durch Tätowierung fordern gemäß Landesrecht Bayern und Baden-Württemberg. Sachsen thematisiert als einziges deutsches Bundesland weder die Kennzeichnung durch Mikrochip noch jene durch Tätowierung.

Bei einer Versicherung über den Tarif „KrankenschutzPLUS“, exklusiv über Tierärzte erhältlich, übernimmt die AGILA Hundeversicherung die Gebühren sowohl für den Chip als auch für das Einsetzen. So kommen keine Kosten auf die Tierhalter zu. Informationen zu weiteren Produkten der AGILA erhalten Interessierte im Internet unter www.agila.de und telefonisch unter der Servicehotline 0511-71280-383.

 *1: Der Chip muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 („Radio-frequency identification of animals Code structure“, Ausgabe August 1996) und den in der ISO 11785 festgelegten technischen Anforderungen („Radio-frequency identification of animals – Technical Concept“, Ausgabe Oktober 1996, Berichtigung Dezember 2008) entsprechen.

 Kurzprofil AGILA Haustierversicherung AG

Im Jahr 1994 gegründet, entwickelte sich die AGILA Haustierversicherung AG zu einem der größten Tierversicherer auf dem deutschen und österreichischen Markt. Dabei steht das Unternehmen Tierhaltern und -ärzten gleichermaßen als aktiver Partner zur Seite. Zu den Produkten zählen eine Tierkrankenversicherung, ein OP-Kosten-Schutz sowie eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Derzeit versichert das Unternehmen ausschließlich Hunde und Katzen, dabei schließt die AGILA Haustierversicherung AG jedoch keine Rasse aus. Das Unternehmen vertreibt die Produkte über die firmeneigene Webseite und Versicherungsmakler sowie über ausgesuchte Tierarztpraxen und den Fachhandel. Weitere Informationen unter www.agila.de.

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