Gesetzlich versicherte Patienten werden künftig beim Zahnarzt tiefer in die Tasche greifen müssen, wenn es um eine privatärztliche Versorgung geht. Trotz Beitragsanpassungen stellt die Zahnzusatzversicherung aber eine gute Alternative gegen das Kostenrisiko dar.
Höherwertige Versorgung beim Zahnarzt gewünscht? Die Zahnzusatzversicherung kann das Kostenrisiko deutlich mindern.
Im kommenden Jahr wird die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ), die seit 1988 nahezu unverändert in Kraft ist, reformiert. Gestern wurde die erste von Gesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegte Änderungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet. Was sind die Konsequenzen daraus? Zahnärzte können künftig höher abrechnen, höhere Beiträge in der Zahnzusatzversicherung sind zu erwarten.
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In den Jahren 1999 bis 2009 sind die Ausgaben pro Kopf beim Zahnarzt von rund 360 Euro auf rund 480 Euro gestiegen. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung stieg parallel von 153 Euro auf 160 Euro. Somit entfällt ein erheblicher Teil der Kosten auf die Patienten oder die vorhandene Zahnzusatzversicherung. Eine Ursache für die Steigerung der Kosten ist aber auch, dass der 2,3-fache Gebührensatz seit dem Jahr 2000 immer häufiger überschritten wird. In den letzten Jahren ist hier eine Zunahme von 65 Prozent zu verzeichnen.
Bereits jetzt steht fest, dass die CSS und die Gothaer ihre Beiträge für die Zahnzusatzversicherung anpassen werden, auch bei bestehenden Verträgen. Bei der CSS spricht man von 7 Prozent, bei der Gothaer sind die Zahlen noch nicht bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit schätzt in diesem Bereich einen Kostenanstieg von ca. 6 Prozent, der Verband der privaten Krankenversicherer betrachtet die Sache realistischer: Ein Kostenanstieg von 14 bis 20 Prozent sei zu erwarten, so ein Sprecher.
Unabhängig der Kostensteigerung wird die Zahnzusatzversicherung sicherlich eine beliebte Ergänzungsversicherung, wenn die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzmaßnahme steigen, ist effektiver Versicherungsschutz im Hintergrund wichtig. Die Regelversorgung ist von der Kostensteigerung nicht betroffen. Denn die GOZ findet für gesetzlich Krankenversicherte nur dann Anwendung, wenn der Patient eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung wählt, etwa wie Zahnersatz durch Implantate. Gerade in diesem Bereich zeigt die Zahnzusatzversicherung Leistung: Parallel zum Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sie den Erstattungsanteil auf bis zu 90 Prozent.
Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de
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