Die Verbraucherpreise steigen weiter und das belastet das finanzielle Budget. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass die Verbraucher ihre Tarife vergleichen. Das erfolgt beim Strom, Gas und bei den Versicherungen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel nicht der Fall, denn hier wird die Beitragshöhe gesetzlich vorgeschrieben. Aber die Mitglieder in einer Privaten Krankenversicherung kann es treffen, dass ihr Beitrag erhöht wird. Diese Beitragsanpassung erfolgt oft zum Anfang des neuen Jahres. Das betrifft oft die Gruppe der Beamten und in einer Privaten Krankenversicherung befindet sich die Mehrheit. Das hat auch seine guten Gründe, denn in einer Privaten Krankenkasse erhält der Beamte eine Beihilfe. In der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Beamte den vollen Beitrag leisten. Diese Beihilfe wird in den Beihilfeverordnungen gesetzlich geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Bund und in den Bundesländern. Diese Beihilfe für den Beamten beträgt mindestens 50 Prozent und bei einem Kind im Haushalt, dann steigt diese bis auf 70Ptozent an. Der Beamte erhält in der Privaten Krankenkasse einen Basistarif und kann weitere Leistungen versichern lassen. Hier gilt der Maßstab, je jünger der Beamte ist, desto preiswerter ist die Private Krankenversicherung.
Warum Beitragsanpassung bei der Privaten Krankenkasse?
Die Privaten Krankenkassen unterliegen einem harten Wettbewerb. Das ist anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, denn hier fließen Steuergelder bei finanziellen Defiziten. Ein Grund der Beitragsanpassung ist der demografische Wandel. Die Mitglieder in der Privaten Krankenversicherung werden älter und Nachwuchs ist nicht in Sicht. Auch die Kosten der medizinischen Technik steigen weiterhin an. Das bedeutet aber, mit dem alt werden kommen auch Krankheiten dazu. Die Privaten Krankenversicherungen versprechen die Leistungen auf lange Zeit zu gewähren, aber bei den Beiträgen ist das oft nicht so. Deshalb ist es wichtig die Tarife der gegenwärtigen Privaten Krankenkasse zu prüfen aber auch bei anderen Anbietern. Das erfolgt heute über das Internet. Der Pluspunkt ist hier, das kann zu jeder Zeit erfolgen, denn das Internet kennt keine Schließzeiten. Diesen Vergleich sollten die Beamten bei einem unabhängigen Experten vornehmen lassen. Die Agentur Bruns Versicherungsmakler – Der unabhängige Experte für die Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter besitzt eine langjährige Erfahrung. Das kommt den jetzigen Kunden zugute. So finden die Beamten auf seinem Webportal die Informationen über Privaten Krankenversicherungen. Der Pluspunkt ist hier, diese Agentur führt den Vergleich mit allen Privaten Krankenkassen durch. Dieser Tarifvergleich ist kostenlos und hier erkennt der Beamte auf dem ersten Blick, welche Leistungen zu welchem Preis angeboten werden. Aber auch auf anderen Webseiten werden wertvolle Hinweise vermittelt.
So ein Versicherungsvergleich spart einiges an Geld. Aber hier muss der Beamte genau schauen, denn die Privaten Krankenversicherungen, die ihre Beiträge anpassen, erhöhen auch die Leistungen.
Beitragserhöhung, was ist zutun?
Die Beitragsanpassung wird dem Beamten schriftlich zugestellt. Aber keine Panik, denn an dieser Stelle besitzt der Beamte genügend Zeit, richtig zu reagieren. Zuerst sollte innerhalb der Privaten Krankenversicherung die Tarife verglichen werden. Oft wird der Leistungskatalog ergänzt und das kann zum Nutzen der Mitglieder sein. Aber auch die bisherigen Leistungen der Privaten Krankenversicherung kommen auf dem Prüfstand. Oft sind Leistungen, die überhaupt nicht benötigt werden. Diese können dann gekündigt werden. Aber auch ein Anbieterwechsel kann infrage kommen. Aber hier ist auf alle Fälle ein Tarifvergleich erforderlich. Bei einer Beitragsanpassung besitzt der Beamte ein Sonderkündigungsrecht. Das kann der Beamte dann in Anspruch nehmen. Einige Privaten Krankenkassen bieten ihren Mitglieder an, dass der Beitrag über mindestens zwei Jahre stabil bleibt.
Welche Leistungen sind zwingend erforderlich?
Es gibt einige Leistungen, die in einem Basistarif festgeschrieben sind. Das ist die freie Arztwahl und die freie Auswahl des Krankenhauses. Bei einem Krankenhausaufenthalt erfolgt die Behandlung vom Chefarzt und die Unterbringung erfolgt in 1- oder 2-Bettzimmern. Bevor der Krankenhausaufenthalt erfolgt ist die Kostenübernahme zwischen Krankenhaus und der Privaten Krankenkasse zu klären. Auch Zusatzleistungen sollten im Basistarif enthalten sein. So ist das die Kostenübernahme bei Sehhilfen, aber auch beim Zahnersatz. Jedoch mit einem Vergleich der Tarife der Privaten Krankenversicherungen ist der Beamte gut beraten.