Hundeversicherung: Autobahnunfall durch freilaufende Hunde

Ein Hund kann im Straßenverkehr schnell für einen Unfall sorgen. Schlimmstenfalls kommt es dabei noch zu Personenschäden. Der Hundehalter ist gut beraten, wenn er sich für solche Fälle mit der Hundeversicherung absichert.

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Er kann zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Ohne Schutz durch die Hundeversicherung wird das zu einem teuren Albtraum.

Die Hundeversicherung dient Herrchen und Hund als Schutz im Schadensfall. Wenn durch den Hund ein Schaden verursacht wird, haftet der Hundehalter dafür in voller Höhe. Wenn keine Hundeversicherung vorhanden ist, kann das sehr teuer werden. Daher wird mittlerweile in immer mehr Bundesländern die Hundeversicherung als Pflichtversicherung in die Hundegesetze aufgenommen, damit Schadensopfer ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können.

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In der vergangenen Woche hat sich auf der Autobahn A 4 im Wartburgkreis ein folgenschwerer Unfall ereignet, der durch drei freilaufende Hunde verursacht wurde. Die Hunde hatten sich auf die Fahrbahn verirrt, beim Versuch, einen Zusammenstoß zu vermeiden, sind ein Sattelzug mit einem Kleintransporter und drei Pkw kollidiert. Laut polizeilichen Meldungen waren bei dem Unfall zwar keine Toten zu beklagen, jedoch mussten drei Personen schwer verletzt in die nahegelegenen Krankenhäuser eingeliefert werden.

Durch den Unfall war die Autobahn über mehr als zwei Stunden komplett gesperrt, einer der Hunde konnte eingefangen und der Besitzerin übergeben werden. Die beiden anderen Tiere konnten nach den letzten Meldungen noch nicht eingefangen werden. Auf die Hundehalterin wird nun ein Verfahren zukommen, das sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich von Bedeutung sein wird. Denn der immense Sachschaden von rund 70.000 Euro (nach polizeilichen Schätzungen) wird zwar zunächst von den Versicherungen der Geschädigten übernommen, die Regressansprüche dürften aber nicht all zu lange auf sich warten lassen.

Ein klarer Fall für die Hundeversicherung – wenn eine vorhanden ist. In Thüringen ist auch seit einigen Wochen die Hundeversicherung eine Pflichtversicherung. Bleibt in diesem Fall nur zu hoffen, dass die Hundehalterin sich zeitnah um die Hundeversicherung gekümmert hat. Es ist davon auszugehen, dass die anderen beiden Hunde ebenfalls zu ihr gehören, somit wird sie vermutlich allein für den entstandenen Schaden zur Verantwortung gezogen. Neben dem Sachschaden ist auch ein Personenschaden zu beklagen. Inwieweit bei den drei Betroffenen keine Folgeschäden gesundheitlicher Art bleiben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. In jedem Fall kommen auch noch entsprechende Schmerzensgeldforderungen auf die Hundehalterin zu.

In Thüringen beinhaltet das Hundegesetz, das bei der Hundeversicherung die Mindestsumme für Personenschäden bei 500.000 Euro liegt. Ob diese Summe allerdings ausreichend ist, bleibt zu bezweifeln. Wären bei dem Unfall ein oder mehrere Todesopfer zu beklagen gewesen, hätten 500.000 Euro sicherlich nicht ausgereicht, um die auf lange Sicht zivilrechtlichen Ansprüche der Angehörigen zu befriedigen.

Bildquelle: Regina Kaule, www.pixelio.de

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