Während es in vielen europäischen Staaten mittlerweile selbstverständlich ist, dass Telekommunikation und Informatik gerade im Bereich der Automobilität zusammenlaufen, hinkt Deutschland diesem innovativen Trend noch etwas hinterher, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen anbelangt.
Während Navigationssysteme zwar im Gewerbe wie auch im privaten Bereich ganz selbstverständlich sind und sich nahezu in jedem Automobil vorfinden lassen, so sind die vielfältigen Möglichkeiten der Telematik noch längst nicht hinreichend ausgeschöpft.
Mit Beginn des neuen Jahres soll sich dies allerdings ändern, denn ab Januar 2014 können privat und gewerblich genutzte Fahrzeuge nun endlich einen neuen Telematik-Sicherheits-Service in Anspruch nehmen.
Betriebswirtschaftliche Vorteile werden erweitert
Momentan setzen vor allem Speditionen und größere Fuhrparks per GPS gesteuerte technische Systeme ein, um ihren Fahrzeugbestand zu sichern und simultan betriebswirtschaftliche Datensätze zu erhalten und auszuwerten. GPS steht für „Global Positioning System“ und beruht auf einem amerikanischen Satellitensystem, welches unter anderem auch von herkömmlichen Navigationsgeräten genutzt wird. Mittlerweile wurde die reine Ortungstechnik jedoch um einige Funktionen erweitert. So können beispielsweise Baufahrzeuge oder größere LKWs mit den modernen GPS-Geräten ausgestattet werden. Dadurch ist es nicht bloß möglich, Fahrzeuge in Echtzeit zu orten, sondern auch Daten über die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit oder den Kraftstoffverbrauch zu erhalten, die zentral ausgewertet, optimiert und direkt an den Fahrer kommuniziert werden können. Doch neben dem betriebswirtschaftlichen Nutzen, sollen ab Januar 2014 auch sicherheitsrelevante Funktionen im Rahmen einer Zusatzversicherung ermöglicht werden.
Blackbox für das Auto
Im Rahmen eines Versicherungsangebots können sowohl Privatfahrzeuge als auch gewerblich genutzte Automobile mit einer Blackbox ausgestattet werden, die ähnlich wie die GPS-Systeme auf derselben telematischen Technik beruhen. Allerdings dient die Blackbox ausschließlich der Sicherheit des Fahrers. Im Falle eines schweren Unfalls oder anderen Notsituationen, wie beispielsweise einem Überfall, sendet die Blackbox ein Notrufsignal an eine zentrale Stelle des Versicherungsanbieters, welche wiederum die nächstgelegene Behörde wie die Feuerwehr oder Polizei alarmiert. Da die Blackbox nicht durch den Fahrer bedient werden muss, kann gewährleistet werden, dass Hilfe während eines echten Notfalls rechtzeitig eintreffen kann. Derzeit sind zwar auch GPS-Systeme mit sogenannten Notfallschaltern ausgestattet, allerdings müssen diese noch durch den Fahrer betätigt werden, was in manchen Situationen nicht mehr möglich ist.
Reduzierung des Versicherungsbeitrags sowie Diebstahlsicherung möglich
Besonders für Unternehmen mit größerem Versicherungsaufkommen dürfte dabei interessant sein, dass die Blackbox ebenfalls Daten über das Fahrverhalten des Fahrers sammelt, diese auswertet, und gleichzeitig Optimierungsvorschläge unterbreitet, wie das Fahrverhalten angepasst werden sollte, um Unfälle zu vermeiden. Bei einer besonders sicheren Fahrweise kann bestenfalls der Versicherungsbeitrag reduziert werden oder sogar zu einem monatlichen Freibetrag führen.
Weiterhin sollen die Versicherungstarife um eine Diebstahlsicherung erweitert werden. Diese Technik ist allerdings bereits in modernen GPS-Geräten nutzbar und wird auch häufig zur Sicherung privater Fahrzeuge eingesetzt. Im Eintritt einer gesetzeswidrigen Entwendung des Fahrzeugs sendet das Gerät die aktuellen Standortkoordinaten an einen zentralen Server, wo die Standortdaten über eine Navigationssoftware visualisiert werden können. So ist es möglich, das entsprechende Fahrzeug wieder aufzufinden, auch wenn es die deutsche Staatsgrenze überschreiten sollte.
Kritik von Verbraucherschützern
Bereits in der Vergangenheit gab es rechtliche Probleme, was den Einsatz von GPS-Systemen betraf. So kam es verhäuft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, da Unternehmen die GPS-Geräte und die gesammelten Datensätze nutzten, um den Fahrer auszuspionieren und diesen beispielsweise für regelwidrige Umwege und die daraus resultierenden Lieferungsverzögerungen zur Verantwortung zu ziehen. Daher ist es in Deutschland derzeit noch notwendig, die Einwilligung des Fahrers einzuholen, wenn in seinem Fahrzeug ein GPS-Tracker installiert und Datensätze gewerblich genutzt werden sollen.
Rechtlich soll der Datenschutz beim Einsatz der Blackbox dadurch gewährleistet werden, dass die Versicherungen nur einmal monatlich Daten über das Fahrverhalten erlangen und dann auch ausschließlich über die gefahrene Strecke und über ein Punktesystem. Konkrete Datensätze seien lediglich für den Fahrer einsehbar. Somit sollen die Datensätze, die den Fahrer betreffen, und Informationen über das konkrete Fahrverhalten eindeutig voneinander getrennt werden. Marktforschungsinstitute gehen derzeit davon aus, dass bis 2017 circa 90 Millionen Automobile sowohl gewerblich als auch privat mit dem telematischen Backbox-System ausgestattet werden. Aktuell bieten GPS-Systeme noch die beste Alternative zu dem zukünftigen Sicherheitsmodell.
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