Zahlen lösen Verwirrung und Ängste bei den V+ Anlegern aus

V+ GmbH & Co. Fond 2 KG: Geschäftsjahr 2012 endet erneut mit Verlusten

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Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Angst vor Anwälten – Die V+ GmbH & Co. Fond 2 KG hat ihren Anlegern den Jahresabschluss 2012 und einige Beschlussvorschläge im schriftlichen Beschlussverfahren Anfang November 2013 übermittelt.

Die Dokumente zielen offenbar auf eine Verwirrung der Anleger ab. Bemerkenswert ist zuerst einmal der Jahresabschluss 2012 der Fondgesellschaft.

Dort wird mitgeteilt, dass das in Beteiligungen gebundene Vermögen des Fonds sich auf nunmehr 21,99 Mio. Euro belaufen soll, gut 2 Mio. Euro mehr als im Vorjahr (19,92 Mio. Euro). Es sind also gut 2 Mio. Euro im Jahr 2012 in neue Beteiligungen investiert worden. Andererseits ist die Summe der gezeichneten Anteile von 155 Mio. Euro im Jahr 2011 auf nur noch 149,5 Mio. Euro in 2012 gefallen. Die offenen Einlagen bezeichnet die Fondgesellschaft mit 93,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr von 104,2 Mio. Euro. Die Fondsnebenkosten werden mit 2,4 Mio. Euro angegeben, die laufenden Geschäftskosten mit 723.000,00 Euro. Auch nach Gegenrechnung der Erträge der Gesellschaft steht somit ein Jahresfehlbetrag vor Zuweisung auf die Gesellschaft von 2,78 Mio. Euro rot in den Büchern.

Was von diesen Zahlen zu halten ist, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin:

„Zunächst einmal laufen der V+ GmbH & Co. KG offensichtlich die Anleger weg. Der Rückgang der gezeichneten Anteile um fast 6 Mio. Euro kann nur vor dem Hintergrund von durchgeführten und akzeptierten Rücktritten erklärt werden. Wenn man davon ausgeht, dass diese 5,5 Mio. Euro fehlenden Kommanditkapitales noch nicht gezahlt waren, ergibt sich aus der Verringerung der ausstehenden Einlagen von 10,284 Mio. Euro ein Mittelzufluss für die Gesellschaft i. H. v. ungefähr 4,7 Mio. Euro. Fondnebenkosten und laufende Verwaltung schlagen nun mit ca. 3,14 Mio. Euro zu Buche, so dass noch 1,5 Mio. für die Anlage in neuen Beteiligungen zur Verfügung stehen müssten – tatsächlich gibt die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG dem Zuwachs des Beteiligungsvermögens mit etwas über 2 Mio. Euro an. Wieso dennoch ein Verlust von über 2,7 Mio. Euro aufgelaufen ist, bleibt allerdings unerklärt.“ Rechtsanwalt Christian Röhlke, der bereits eine Vielzahl von V+ Anlegern betreut, weist darauf hin, dass die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG damit seit 2009 fast 25 Mio. Euro Verlust ausgewiesen hat.

Zustimmung der Anleger? – Was tun?

Die Anleger der Fondgesellschaft werden zudem um ihre Zustimmung zu einigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages gebeten, hauptsächlich geht es um die Einführung einer V+ Anlegerplattform. Was es damit auf sich hat, erläutert Rechtsanwalt Röhlke wie folgt:

„Einige unserer Mandanten sind mit der Geschäftsführung der V+ GmbH & Co. Fond 2 KG unzufrieden und bemängeln die fehlender Transparenz der Geschäftsberichte. Die Anleger wissen nicht, was genau mit ihrem Geld geschieht und welchen Wert die von der Fondgesellschaft erworbenen Beteiligungen tatsächlich haben. Um hier weitere Aufklärung zu bekommen, wäre als erster Schritt die Einberufung einer Gesellschafterversammlung notwendig. Hierfür ist der Versand einer Einladung an alle Gesellschafter erforderlich – die Adressliste hat allerdings die V+ GmbH & Co. KG sowie die Treuhandgesellschaft. Nach der Rechtsprechung des BGH hat aber jeder Treugeber das unverzichtbare Recht, die Namen seiner Mitgesellschafter zu kennen. Entsprechende Auskunftsklagen sind vom BGH in letzter Zeit verstärkt erfolgreich gewesen. Unsere Mandanten haben ebenfalls derartige Auskunftsklagen gegen die V+ GmbH & Co. Fond 2 KG eingereicht.“

Leider wenig Transparenz und Einsicht, dafür werden Ängste geschürt!

Offensichtlich will die Fondgesellschaft allerdings die Namen der Anleger nicht herausgeben und versucht nun ein alternatives Informationsmittel über eine anonyme Internetplattform zu realisieren. „Damit möglichst viele Anleger zustimmen, werden vollkommen irrationale Ängste vor datenhungrigen Anwälten geschürt, die mit der Realität nichts zu tun haben. Die betroffenen Anleger werden auch gleich gebeten, die Zustimmung zur Adressherausgabe zu verweigern. Ob dies alles rechtlich einwandfrei ist, wird sich voraussichtlich nur gerichtlich klären lassen“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Der BGH hat bereits entschieden, dass die Anleger sich nicht auf eine vom Fondherausgeber initiierte Internetplattform verweisen lassen müssen. Es muss dem jeweiligen Gesellschaftern selbst überlassen bleiben, auf welchem Wege sie Kontakt zu ihren Mitgesellschaftern suchen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke weist darauf hin, dass es im Übrigen kein Recht eines Vertragspartners gibt – und das sind die jeweiligen Treugebergesellschafter untereinander – dem anderen Vertragspartner seine Identität vorzuenthalten. Jeder Mensch soll im Rechtsverkehr wissen, mit wem er einen Vertrag abgeschlossen hat. Letztlich handelt es sich hier unserer Meinung nach nur um einen Versuch der Fondgesellschaft, weiterhin ungestört im Trüben fischen zu dürfen. Bei Fragen, Unsicherheit und Ängsten stehen betroffenen Anlegern und ihren Familien unter anwalt@kanzlei-roehlke.de oder 030-71580671 fachkundiger und juristischer Rat zur Verfügung, um für die weitere Entwicklung vorbereitet zu sein.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

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