Nebenkosten, die nicht nötig sind

Versteckte Wärmeausgaben vermeiden!

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sup.- Niemand möchte für Heizung und Warmwasserbereitung mehr bezahlen, als es die Witterung und die eigenen Ansprüche an Wärme- und Badkomfort erfordern. Deshalb ist beispielsweise in Mehrfamilienhäusern die separate Verbrauchserfassung der einzelnen Wohneinheiten längst Standard. Pauschale Umlagen auf alle Bewohner sind nur noch für bestimmte Kostenanteile möglich. Wer aus der Mietwohnung ins Einfamilienhaus zieht, fühlt sich von solchen Problemen ohnehin endlich befreit: Dauerduschende oder durchs offene Fenster heizende Nachbarn können die eigenen Heizkosten ja nicht mehr beeinflussen. Das stimmt zwar, aber im Eigenheim könnten sich andere, nicht weniger folgenschwere Faktoren auswirken, die allerdings im Vorfeld kein Bauherr für die Wärmeausgaben einkalkuliert.

Auch hier ist nämlich der Finanzaufwand fürs Heizen zumindest teilweise von der zuverlässigen Technik und dem Fairplay anderer abhängig. Bestes Beispiel ist der Kauf der Heizenergie: Wer regelmäßig seinen Tank für Heizöl oder Flüssiggas bzw. sein Pellet-Silo neu befüllen lässt und dabei an einen Anbieter mit unzulänglicher Liefertechnik gerät, dem drohen ebenso überflüssige wie verborgene Ausgaben. Die Mehrkosten können entstehen, wenn die Messeinrichtung des Lieferfahrzeugs bei der Tankbefüllung nicht ordnungsgemäß funktioniert oder wenn die Zählerangaben für die Abrechnung falsch übertragen werden. Und wenn z. B. bei der Heizöl-Lieferung die erfasste Menge nicht vorschriftsmäßig auf die Standardtemperatur von 15° Celsius umgerechnet wird, könnte der Kunde einen Teil der Rechnung lediglich für ausgedehntes Ölvolumen bezahlen.

Um solche versteckten Ausgaben zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Auswahl des Lieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten ( www.guetezeichen-energiehandel.de ). Bei den unangemeldeten Kontrollen, die dieser Auszeichnung vorausgehen, werden beispielsweise die Zählereinrichtungen und die Kontrollschaugläser am Tankwagen unter die Lupe genommen. Auch der aktuelle Hauptstempel der Eichbehörde und die Angaben auf den Lieferscheinausdrucken dürfen keine Mängel aufweisen, damit ein Brennstoffhändler das Gütezeichen führen darf. Technische Mängel bei der Mengenmessung oder Abweichungen von der vorschriftsmäßigen Rechnungsstellung würden bei dem strengen Prüfverfahren nicht unentdeckt bleiben. Für den Kunden ist diese Absicherung des Energieeinkaufs mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

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