Wenn die Wärme auf sich warten lässt

Heizenergie sollte jederzeit lieferbar sein

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sup.- Lieferengpässe bei bestellten Waren können ärgerlich sein, müssen aber in manchen Fällen vom Kunden in Kauf genommen werden. Während bei Luxusgütern das Warten bestenfalls die Vorfreude erhöht, können lange Lieferzeiten bei anderen Produkten unangenehme Konsequenzen haben. So ist es für Hausbesitzer vor allem in der kälteren Jahreszeit unverzichtbar, auf einen Brennstoffanbieter zurückgreifen zu können, der die jederzeitige und unverzügliche Anlieferung der benötigten Wärme-Energie garantieren kann. Gerade an Standorten, die nicht ans öffentliche Gasversorgungsnetz angeschlossen sind, ist dies ein entscheidendes Kriterium für die Lieferantenauswahl. Denn z. B. bei einem frühzeitigen Wintereinbruch können die gelagerten Vorräte im Flüssiggas- oder Heizöltank manchmal unerwartet schnell zur Neige gehen. Und weil dies dann viele Kunden gleichzeitig betrifft, kommen Anbieter ohne eine ausreichende Lager- und Transport-Logistik schon bald an ihre Grenzen.

Ein ernstzunehmendes Risiko also, das beispielsweise die meisten Flüssiggas-Kunden durch die Anmietung eines Tanks und den Abschluss eines Liefervertrags mit dem entsprechenden Versorgungsunternehmen bewusst vermeiden. Im Gegensatz zu den so genannten „Fliegenden Flüssiggas-Händlern“, die – ausreichend Warenbestände vorausgesetzt – lediglich zur Tankbefüllung vorbeikommen, bieten die Vertragslieferanten einen komfortablen Rundum-Service. Sie sind nicht nur vernetzt mit einem bundesweiten System aus Großlagern für die sofortige Abwicklung aller Bestellungen, sondern sie kümmern sich bei ihren Kunden auch um die Installation des Tanks, um TÜV-Abnahme, sicherheitstechnische Prüfungen und regelmäßige Wartungen. Dieses verbraucherorientierte Modell ist allerdings gefährdet. Das Bundeskartellamt will in den Liefergarantien sowie in den Service-Leistungen rund um Tank und Wärmeversorgung keinen Vorteil gegenüber der puren Warenabgabe durch einen freien Händler sehen. Deshalb sind die Konditionen der Verträge, die solche Zusatzleistungen umfassen, derzeit Gegenstand kartellrechtlicher Verfahren. Eine Entwicklung, durch die ausgerechnet das Discount-Modell ohne vertraglich abgesicherte Flüssiggasversorgung zum Standard werden könnte. Das allerdings wäre im Bereich des Energiehandels nach Einschätzung des European Trust Institutes der erste Schritt zu einem „Discountry“, in dem der Kunde wohl vergeblich nach Anbietern mit Liefergarantie und hohen Service-Qualitäten suchen muss.

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