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Die erste Beratung
Wenn Sie nicht genau wissen, in wie fern und in welchem Umfang Sie die Hilfe eines Anwalts benötigen, ist es ratsam ein sogenanntes Erstgespräch zu führen. Diese erste Beratung soll dazu dienen, genau diese Fragen zu klären. Üblicher Weise dauert das Gespräch nicht länger als eine Stunde. Es wird eine Ersteinschätzung der Situation, bzw. Falles geben. Für diese Tätigkeit wird in der Regel, auch abhängig vom Streitwert, ein Betrag von 150,00 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer berechnet.
Beratung
Sollten Sie eine Folgeberatung benötigen, so beinhaltet diese wie im Folgenden:
· Ich nehme die Fakten auf.
· Die rechtliche Lage wird analysiert und mögliche Wege aufgezeigt. Dabei gehen wir strategisch vor, um das gemeinsame Ziel erreichen zu können.
· Das Gesprochene wird in der Regel in Kürze zusammengefasst.
Das Honorar für die weiterführende Tätigkeit ist sehr unterschiedlich und hängt vom individuellen Sachverhalt ab. Natürlich bringen unterschiedliche Sachverhalte auch einen unterschiedlichen Zeitaufwand mit sich. Entweder richtet sich das Honorar nach der gesetzlichen Gebührenordnung oder basiert auf der Grundlage einer speziellen Vergütungsvereinbarung. Wir werden gemeinsam über die Festsetzung eines Honorars sprechen, sodass Sie wissen, womit Sie rechnen müssen. Mehr unter http://www.sudmann-arbeitsrecht.de.
Nach Beauftragung
Sie können entscheiden, ob eine Erstberatung oder die eingehende Beratung für Sie persönlich ausreichen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, mich zu einer weiteren Beratung oder/und einer Vertretung zu beauftragen, werden in aller Regel die Kosten der Erstberatung verrechnet. Wenn Sie den Auftrag erteilt haben, werden wir im Detail über die Vergütung sprechen.
Man kann generell zwischen zwei Abrechnungsvarianten unterscheiden:
Es besteht die Möglichkeit der gesonderten Vergütungsvereinbarung oder einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
· Für Vertretungen und Beratungen außerhalb des Gerichts, sowie im Gerichtsverfahren wird meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet.
· Es besteht unter gewissen Umständen auch die Möglichkeit, eine Vergütung nach Vereinbarung, abhängig vom Streitwert oder dem Zeitaufwand zu veranschlagen.
Rechtsschutzversicherung:
· Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werde ich zunächst einmal eine Kostendeckungszusage einholen.
· Die Einholung der Deckung und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, erledige ich in der Regel kostenlos für Sie.
· Bitte vergessen Sie Ihren Versicherungsschein nicht.