Ciper & Coll. , die Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Schmerzensgeld informieren:

Ciper & Coll. , die Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht und Schmerzensgeld informieren:

Ciper & Coll. Rechtsanwälte sind erfolgreich in Deutschland auf den Gebieten des Arzthaftungsrechtes/Medizinrechtes tätig. Die Anwälte informieren über aktuelle Prozesserfolge:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient oftmals gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:

1.
Fehldiagnose einer fieberhaften Pyelonephritis unter Beteiligung des oberen Harntraktes – LG Würzburg, Az. 14 O 2828/10

Chronologie:

Der Kläger wurde aufgrund des Verdachtes auf eine Harnstauungsniere links an die urologische Gemeinschaftspraxis der Beklagten überwiesen. Hier erfolgte die Diagnose Prostatitis, die mit Antibiotikum und Alphablocker behandelt wurde. Nach Verschlechterung des Allgemeinzustandes begab sich der Kläger in internistische Behandlung, wo ein akutes Nierenversagen festgestellt wurde.

Der Kläger ist heute dialysepflichtig und leidet an einer chronischen Niereninsuffizienz. Er befindet sich in regelmässiger ärztlicher Behandlung.

Verfahren:

Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 55.000,- Euro verurteilt. Darüberhinaus wird festgestellt, dass dem Kläger sämtliche weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen.

2.
Verletzung des nervus phrenicus anlässlich einer Bypassoperation, OLG Frankfurt/M., Az. I – 3 U 41/09

Chronologie:

Beim Kläger wurde im Oktober 2007 anlässlich einer Koronarangiographie eine koronare Gefässschädigung mit hochgradigen Durchblutungsstörungen verschiedener Herzkranzgefässe festgestellt. Daraufhin musste der Kläger eine Bypassoperation vornehmen lassen. Während der Operation kam es zur Verletzung des nervus phrenicus. Der Kläger leidet heute seither dauerhaft an einer Gesundheitsschädigung und seiner Vitalkraft.

Urteil:

Das Oberlandesgericht hat das Verfahren an das zuvor betraute Landgericht Fulda, die die Klage abgewiesen hatten, zurückverwiesen. Die vom Prozessvertreter von Ciper & Coll., Rechtsanwalt Michael Roth gestellten Anträge, insbesondere auf mündliche Anhörung des gerichtlich bestellten Gutachtern, waren zuvor vom Landgericht grundlos zurückgewiesen worden. Nun wird sich dieses Untergericht nochmals mit der Angelegenheit befassen müssen. Die Schadensumme liegt im deutlich sechsstelligen Eurobereich.

3.
Fehlbehandlung einer intraartikularen Radiustrümmerfraktur am rechten Handgelenk, OLG Köln, Az. 5 U 174/08

Chronologie:
Der Kläger erlitt im Jahre 1999 beim Inlineskaten einen Unfall. Im Rahmen der Erstversorgung durch ein Krankenhaus in Krefeld wurde eine Fraktur am rechten Handgelenk diagnostiziert. Die Behandlung erfolgte mittels Anlage eines Fixateurs externe sowie einer Rekonstruktion durch Kirschnerdrahtosteosynthese. Nachdem sich die Beschwerden nicht verbesserten, wurde eine Verplattung in einer Klinik in Köln eingebracht. Seither kann der Kläger seine rechte Hand nicht mehr belasten und seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen.

Verfahren:
Nachdem das Landgericht Köln (Az. 25 O 510/05) die Klage in der ersten Instanz mit klaren Worten abgewiesen hatte, kam der Arzthaftungssenat des OLG Köln mit ebenso klaren Worten zur Klagezusprechung und regte zunächst als Vergleichsvorschlag, ohne die Höhe der materiellen Schäden entsprechend zu berücksichtigen, eine pauschale Entschädigung von 70.000,- Euro an. Hierauf konnte sich der Kläger jedoch nicht einlassen, da die ihm allein für die Vergangenheit entstandenen Verdienstausfälle bereits eine Summe von rund 500.000,- Euro ausmachen.

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.

Kontakt
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
0211556207
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

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Dirk Herr Dirk Dr Ciper
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