KWAG Rechtsanwälte: Hohe Weichkosten und Provisionen schmälern Renditechancen der Anleger erheblich.
(Bremen, 9. Oktober 2013) Die jüngst von der Illustrierten „Stern“ enthüllte angeblich „systematische“ Falschberatung von Anlegern durch Mitarbeiter der Postbank ist kein Einzelfall. Das beweisen die Erfahrungen der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen. Denn insbesondere für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentfonds sind die Vergütungen für Bankvertrieb sehr hoch. Teils extreme Profitmargen erzielen auch die Emissionshäuser und deren Geschäftspartner im direkten Umfeld einer geschlossenen Beteiligung. Das geht oft zulasten der Investoren.
„Geschlossene Beteiligungen, also Schiffs-, Lebensversicherungs-, Immobilien- und früher auch Medienfonds, waren und sind nach wie vor ein blendendes Geschäft – für Fondsinitiatoren, Treuhänder und den Vertrieb. Fondsinvestoren werden indes oft mit einer Magerrendite abgespeist, wenn überhaupt“, erklärt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.
Vertriebsvergütung. Der Verkauf von Anteilen an geschlossenen Fonds läuft größtenteils über Banken und Sparkassen. Diese erhalten in der Regel 5 Prozent Ausgabeaufschlag vom Kapitaleinsatz des Kunden. Wer als Investor zum Beispiel einen Fondsanteil von 20.000 Euro zeichnet, muss seiner Bank oder Sparkasse zusätzlich ein Agio von 1.000 Euro zahlen. Vergütet wird dadurch die – häufig nur vermeintlich – bedarfsgerechte Anlageberatung durch einen Mitarbeiter der Bank oder Sparkasse.
„Überdies erhalten die Geldhäuser von den Fondsemittenten eine so genannte Rückvergütung, die im Einzelfall und abhängig von der Vertriebskraft des Instituts zwischen 5 und 10 Prozent des Investitionsbetrages liegen kann“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Folge: Neben dem Agio von, im Beispielfall, 1.000 Euro kassiert die Vertriebsbank weitere bis 2.000 Euro als „Kick-back“ vom Fondsanbieter. Im Beispiel zahlt also der Anleger in der Spitze 3.000 Euro, umgerechnet 15 Prozent des Investitionsbetrages, für eine Beratung, die „oft keinen müden Cent wert ist“, so Ahrens.
Über die von den Fondshäusern erhaltene Rückvergütung für die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Investmentfonds müssen Banken übrigens ihre Kunden aufklären. So die hinlänglich bekannte „Kick-back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XI ZR 510/07). Unterbleibt eine entsprechende Aufklärung, kann eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen. Folge für den Investor ist oft seine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor Gericht.
Weiche Kosten. Das sind solche Aufwendungen, die nicht in die eigentlichen Investitionsobjekte wie Schiffe oder Immobilien fließen, sondern die Arbeit des Emittenten und seiner Geschäftspartner bei der Realisierung eines geschlossenen Fonds vergüten. Grundregel: Je geringer die weichen Kosten sind, desto mehr Geld wird investiert, und desto größer sind die Renditechancen gemessen am gesamten Investitionsbetrag eines Anlegers.
Das KWAG-Team hat beispielhaft 26 Schiffsfonds des Initiators MPC Capital im Hinblick auf die weichen Kosten untersucht. Deren Anteil am gezeichneten Eigenkapital dieser Fonds betrug zwischen 19 und 28 Prozent. Bei 28 überprüften Schiffsfonds des Initiators Dr. Peters Gruppe betrug die Weichkosten-Quote zwischen 14 und 18 Prozent.
Nach Erkenntnissen von KWAG ist der Schiffsfonds „MPC SANTA-B Schiffe“ ein besonders krasses Beispiel für die „irritierende, um nicht zu sagen zweifelhafte Verwendung des Kommanditkapitals zum Nachteil der freien Investoren“, ist KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens überzeugt. Konkret: Der aus 14 Einzelschiffen bestehende Fonds hatte bei Emission ein Investitionsvolumen von 562 Millionen Euro. Die Kommanditisten brachten davon rund 197 Millionen Euro auf – davon gut 20 Millionen die Gesellschaften der Reederei Offen, den Rest private Investoren. Im Gegenzug beliefen sich die Einnahmen besagter Gesellschaften der Reederei Offen im Zusammenhang mit der Realisierung des Schiffsfonds laut Verkaufsprospekt auf rund 40 Millionen US-Dollar, also umgerechnet zirka 30 Millionen Euro.
„In Anbetracht dieser Zahlen muss die Frage erlaubt sein, ob nicht die privaten Anleger jene gut 20 Millionen Euro Kommanditeinlage des Reeders Claus-Peter Offen aus eigener Tasche bezahlt haben“, betont Ahrens. Das von privaten Anlegern an den Vertrieb zu zahlende Agio sowie die Rückvergütungen an Banken und Sparkassen sind in diesen Beträgen übrigens noch nicht enthalten.
Für KWAG-Partner ist es somit nicht verwunderlich, dass der Schiffsfonds „MPC SANTA B Schiffe“ schon seit Längerem erhebliche wirtschaftliche Probleme hat, „die überwiegend zulasten der Anleger gelöst werden sollen“, weiß Jan-Henning Ahrens. Er ist davon überzeugt, dass „viele der jüngsten Schiffsfonds-Insolvenzen hätten vermieden werden können, wenn Initiatoren und Vertriebe ihr Profitstreben nicht überreizt hätten.“
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Das Team um die Gründungsgesellschafter Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen besteht aus ausgewiesene Spezialisten im Bereich Kapitalanlage- und Bankenrecht. Alleine 5 der 12 Anwältinnen und Anwälte tragen den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Durch enge Kooperationen mit hoch qualifizierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie unserem Tochterunternehmen KWAG-Consulting erreichen wir einen wertvollen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie – zum Nutzen unserer Mandantinnen und Mandanten.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
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