Erfolgreich nach neuem Insolvenzrecht sanierte Unternehmen geben Einblicke
Bonn, Oktober 2013. Erstmals konnte jetzt ein Bauunternehmen durch ein Eigenverwaltungs-Verfahren saniert werden. Die Insolvenz hätte ca. 130 Mitarbeiter arbeitslos gemacht. Welche Probleme zur Situation geführt haben, welcher Lösungsansatz genutzt wurde und wie das Ergebnis aussieht, beschreibt das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) auf seiner Homepage. Zu finden sind dort weitere Beispiele zur Sanierung nach neuem Insolvenzrecht (ESUG). Das komplexe Thema wird auf konkrete Anwendungsfälle heruntergebrochen.
Im beschriebenen Beispiel wurde in Zusammenarbeit mit einem Beratungsunternehmen das neue Gesetz genutzt, um die Sanierung in Eigenverwaltung anzustreben. Vor allem steigender Konkurrenzdruck und die Folgen der Rezession waren die Auslöser der schleichenden Finanzkrise. Neben verbesserten internen Abläufen wurde im Sanierungsprozess auch die strategische Ausrichtung des Unternehmens am Markt angepasst. Die in fast 100 Jahren Historie aufgebauten Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Baupartnern blieben erhalten. „Der neue Insolvenzschutz hat es möglich gemacht, dass die Sanierung in nur knapp neun Monaten nach der Antragstellung abgeschlossen war“, so Dr. Jochen Vogel, Vorstand des DIAI.
Das Institut, das vornehmlich aus Rechtswissenschaftlern besteht, gibt Unternehmern erste Ratschläge bei drohender Insolvenz und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen Unternehmensvertretern. Weitere Infos findet man unter: http://www.diai.org/
Das Institut für angewandtes Insolvenzrecht, das vornehmlich aus Hochschulprofessoren besteht, war maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum neuen Insolvenzrecht (ESUG) beteiligt. Neben der Politikberatung gibt das DIAI regelmäßig Unternehmern erste Ratschläge bei drohender Zahlungsunfähigkeit und vermittelt zertifizierte und speziell qualifizierte Sanierungsberater. Weitere Infos findet man unter: www.diai.org
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