Stiftung für Erbrecht warnt: Erbschleicher immer dreister!

Der Vorstandsvorsitzende der Erbrechtsstiftung, Prof. Dr. Volker Thieler, weist auf die enorme Zunahme der Erbschleicherfälle hin.

Täglich erhält die Stiftung Beschwerden von Angehörigen, die von Erbschleichern von Verwandten ferngehalten und isoliert werden. Gerade unter Pflegekräften grassiert der Spruch: „Pflegst du noch oder hast du schon geerbt?“ Professor Dr. Thieler fordert die Bundesregierung auf, ein generelles Erbverbot, ähnlich wie in Pflegeheimen, zu erlassen.

Die Stiftung für Erbrecht ist eine Stiftung, die durch den Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Volker Thieler gegründet und verwaltet wird. Eingehende Spenden werden ausschließlich für die Stiftungszwecke der Stiftung für Erbrecht verwaltet. Aufgabe der Stiftung ist es, jedem eine Hilfestellung zu geben, der im erbrechtlichen Bereich Fragen und Probleme hat. Die Stiftung veranstaltet Informationsveranstaltungen, unterstützt Fachbeiträge von Rechtsexperten und dient als Ansprechpartner für erbrechtliche Fragen und Probleme. Wir bieten Ihnen auch unsere Hilfe an und unterstützen Sie bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern in Ihrem konkreten Fall (z.B. für die Rechtsberatung, für notarielle Erklärungen und in Bezug auf staatliche Einrichtungen). Wir selbst bieten keine Rechtsberatung oder dergleichen an.

Wenn Sie Fragen zur Stiftung für Erbrecht oder zum Erbrecht, insbesondere zur Nachfolgeplanung bzw. Testamentsgestaltung haben, so wenden Sie sich bitte an die

 

Stiftung für Erbrecht

Prof. Dr. Volker Thieler und Prof. Dr. Wolfgang Böh

Wolfratshauser Straße 80

81379 München

Tel: 089 – 72 30 87 50

Telefax: 089 – 59 74 67

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