Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Quang Lam
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Der Fall: Zwei Angestellten der Berliner Wasserbetriebe wurde wegen massiven und rassistischen Mobbings fristlos gekündigt. Nach Angaben eines BWB-Sprechers hätten die 39 und 47 Jahre alten Mitarbeiter der Kanalbetriebsstelle Wedding einen aus Polen stammenden Kollegen „über Jahre hinweg drangsaliert“, wobei die Attacken von „verbalen Entgleisungen“ bis hin zu „gezielten Erniedrigungen und Bedrohungen“ gereicht hätten. Die Beschimpfungen reichten von „Polensau“ bis hin zu „Unter Hitler würdest du nicht arbeiten“, so berichtete der Spiegel.
Beim Mobbing wird aber nicht immer der richtigen Person (also dem Übeltäter) gekündigt. Meist trifft es das Opfer, da der gemobbte Arbeitnehmer sich oft krankschreiben lässt und unkonzentriert zur Arbeit geht. Auch ein Rechtsstreit über den Inhalt des Arbeitszeugnisses wird sich nicht vermeiden lassen. Natürlich besteht bei einer (fristlosen) Kündigung immer die Gefahr, dass man von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 3 Monaten erhält. So kann Mobbing für den Arbeitnehmer letztlich zum Existenzkiller werden. Mobbing kann oft manchmal schwer bewiesen werden. Mögliche Zeugen sind noch im Unternehmen aktiv und möchten Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Regelmäßig ist es für die Glaubwürdigkeit günstiger, wenn man die Mobbingvorwürfe nicht erst nach Erhalt der Kündigung „aus der Tasche zaubert“.
Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Wenn Sie im Unternehmen gemobbt werden, sollten Sie frühzeitig aktiv werden, damit es gar nicht erst zu einer Kündigung kommt. Dokumentieren Sie die Mobbinghandlungen so genau wie möglich. Das geschieht am besten mithilfe eines Mobbingtagebuchs. Notiert werden sollte, wer etwas getan oder gesagt hat, wann und wo dies geschehen ist und wer dabei Zeuge war. Mit dem Mobbingprotokoll kann später vor dem Arbeitsgericht ein aussagekräftiger Vortrag gehalten werden.
Fachanwaltstipps für Arbeitgeber: Sollten Sie im Unternehmen bemerken, dass ein Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer mobbt, sprechen Sie mit der Person darüber und mahnen Sie diesen gegebenenfalls ab. Bei wiederholten Vergehen könnten Sie diesen Mitarbeiter kündigen, damit der gemobbte Mitarbeiter nicht mehr zu leiden hat und das Betriebsklima wieder hergestellt werden kann. Wenn Sie das Mobbing dulden, kann der betroffene Arbeitnehmer unter Umständen Schmerzensgeld verlangen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Quang Lam, Berlin
30.06.2011
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