Umzugskosten nach beruflichem Aufenthalt absetzbar

Viele Menschen kehren für einige Zeit ihrer Heimat den Rücken zu, um in einem anderen Land beruflich Fuß zu fassen. Ob es nach Norwegen oder nach Schweden geht. Viele kehren eventuell irgendwann wieder zurück, um wieder in Deutschland tätig zu werden. Hierfür entstehen natürlich Kosten für den Umzug, die getragen werden müssen. Diese lassen sich nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts absetzen. Über das Urteil informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Niedersächsisches Finanzgericht urteilt zugunsten des Steuerpflichtigen

Nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts dürfen die Kosten, die sich für die Umsetzung eines Umzugs ergeben, weil man berufsbedingt wieder nach Deutschland zieht, als Werbungskosten gelten gemacht werden. Das Finanzgericht setzte sich mit folgendem  Sachverhalt auseinander, nachdem das Finanzamt die Kosten nicht anerkannte. Eine Lehrerin war aus privaten Gründen ins Ausland umgezogen. Einige Zeit reiste sie wieder nach Deutschland, um
dort für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Der Umzug zurück nach Deutschland fand in den Osterferien statt, weil sie ihre Wohnung im Ausland nicht früher kündigen konnte. Entsprechend hatte sie in ihrer Steuererklärung Werbungskosten für den Umzug geltend machen wollen, weil für sie deutlich war, dass dieser berufliche Gründe hatte. Das Finanzamt erkannte die Werbungskosten nicht an. Die Lehrerin gab sich damit nicht zufrieden und klagte. Sie bekam recht: Der Richter urteilte: Die Werbungskosten sind als steuermindernd zu berücksichtigen, wenn der Umzug zumindest nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei. Und das sei nach seiner Auffassung der Fall. Daran würde auch die Tatsache nichts ändern, dass der Umzug ins Ausland privat und nicht beruflich veranlasst war (Niedersächsisches FG vom 30.4.2012 – 4 K 6/12).

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd@t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de