Genossen in Schleswig-Holstein fordern Neuauflage eines gescheiterten Gesetzes – Kieler Modell verbessert den Spielerschutz
Kiel/Berlin, September 2011 – Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) fand schon bei der Einigung der 15 Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig Holsteins – im April den Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) „nicht ganz zufriedenstellend“. Nach einem Bericht von Radio Bremen http://www.radiobremen.de hätte der dortige rot-grüne Senat „lieber das Sport-Wett-Monopol in Deutschland erhalten.“ Dass er damit zwar in prominenter Gesellschaft, aber dennoch auf dem Holzweg ist, bestätigte die Europäische Kommission im Juli mit ihrer Ablehnung des so genannten E-15-Entwurfes. Demgegenüber erklärte Brüssel bereits zuvor den Entwurf Schleswig-Holsteins, der eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes vorsieht, für praktikabel. Sehenden Auges sind die Ministerpräsidenten in eine Sackgasse marschiert.
Konzeptlos: SPD übt die Rolle rückwärts
So viel Realitätsverweigerung war selten. Worauf sich beispielsweise die im Entwurf vorgesehene Anzahl von sieben Lizenzen gründet, ist bis heute ein wohl gehütetes Geheimnis der Ministerpräsidentenkonferenz und ihrer Glücksspielreferenten. Auch die nicht wettbewerbsfähige Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes stellt die EU in Frage. Wohin geht die Reise nach der Mahnung aus Brüssel? Klare Alternativkonzepte aus SPD-Federn sucht man landauf und landab vergeblich. Mit Blick auf die Glücksspielgesetzgebung darf die SPD als neue Dagegen-Partei gelten. Denn außer Opposition gegen das Modell Schleswig-Holsteins, wo SPD-Frontmann Ralf Stegner permanent die Anti-Liberalisierungskeule schwingt, ist von den Sozialdemokraten wenig zu hören. Eine tatsächliche Alternative zum Entwurf von CDU und FDP in Schleswig-Holstein legen die Genossen nicht vor. Für die SPD-Fraktion, so der zuständige Sprecher Andreas Beran, sei es wichtig „dass der Spielerschutzgedanke im Vordergrund steht und nicht die Gewinnmaximierung der kommerziellen Wettindustrie. Im Übrigen weist die SPD-Landtagsfraktion schon heute darauf hin, dass sie nach der Landtagswahl am 6. Mai 2012 bei einer Regierungsbeteiligung darauf hin arbeiten wird, das Glücksspielgesetz – falls es im Landtag verabschiedet wird – wieder aufzuheben.“ Diese Worten folgten bereits Taten, indem die Kieler Sozialdemokraten anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung des neuen Glücksspielsgesetzes für Schleswig-Holstein eine Resolution einbringen, wonach der bisherige Glücksspielstaatsvertrag fortgeführt werden solle – ein Vertrag, so CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp, der „von Gerichten in der Luft zerrissen wurde und darüber hinaus die Ziele der Suchtprävention nicht im Ansatz erreicht hat. Der SPD-Landesvorsitzende und die gesamte SPD-Fraktion treten damit offen dafür ein, einen rechtswidrigen Vertrag zu verlängern.“
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Katharina Loedige, forderte die SPD auf, sich den Realitäten zu stellen: „Glücksspiel im Internet findet statt – allerdings bislang ohne staatliche Kontrolle der im Ausland sitzenden Anbieter, ohne jeglichen Spielerschutz, ohne staatliche Einnahmen, mit denen u.a. Suchthilfe und Breitensport
unterstützt werden können. Das Glücksspielgesetz von FDP und CDU setzt hier an, und die anderen Bundesländer sind ausdrücklich eingeladen, sich unserer rechtlich einwandfreien und praktikablen Lösung anzuschließen.“
Realitätsverweigernden Geleitschutz erhält die SPD von Gewerkschaftsseite: „Ver.di steht wie bisher grundsätzlich zum Glücksspielstaatsvertrag und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland aus“, sagt Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die beabsichtigte Liberalisierung des Glücksspielmarktes wie sie Schleswig-Holstein vorsehe, werde von ver.di entschieden abgelehnt. Der Entwurf von CDU und FDP in Kiel sieht die kontrollierte Marktöffnung mit Werbemöglichkeiten und Online-Vertrieb bei hohem Spielerschutz vor.
SPD: Ja und Nein zu Netzsperren
Markant: Während etliche SPD-Landespolitiker den mit dem Instrument der Netzsperren operierenden E-15-Entwurf unterstützten, sprechen sie sich in Koalitionsverträgen mit den Grünen gegen eben diese Netzsperren aus – etwa in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. „Die Regierung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD)“, so war noch Ende Mai unter anderem bei Heise Online http://www.heise.de nachzulesen, „will sich trotz des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ die Option zum Sperren von Glücksspielseiten, die im Ausland legal sind, offen halten.“ Von der Regierungsfraktion der SPD in Düsseldorf heißt es auf Nachfrage zu möglichen Netzsperren, diese seien „nach geltendem Recht bereits möglich, allerdings nicht angewendet worden, da sie kaum praktikabel sind. Deshalb halten wir Netzsperren in einem neuen Staatsvertrag für nicht entscheidend“, so ein Sprecher.
Die koalitionsinterne Düsseldorfer Gegenposition macht der grüne NRW-Landtagsabgeordnete Matthi Bolte http://www.matthi-bolte.de auf seiner Homepage deutlich: „Wir haben schon von Anfang an klargemacht, dass ein Entwurf, der Netzsperren vorsieht, für Grüne nicht zustimmungsfähig ist. Die Landesregierung ist intensiv bemüht, dies auch im Aushandlungsprozess mit den übrigen Staatskanzleien umzusetzen.“ Und dafür nimmt man sich abermals Zeit, die man nicht hat. Kurt Beck, Regierungschef von Rot-Grün in Rheinland-Pfalz, ließ unlängst über seinen Staatskanzleichef Martin Stadelmeier im Haushaltsauschuss des Landtages mitteilen, dass der überarbeitete Vertrag Mitte Dezember unterzeichnet und bis Ostern von den Landesparlamenten ratifiziert werden könne. Dabei strebe man eine Einigung unter Einbeziehung von Schleswig-Holstein an – nicht mehr, nicht weniger.
Blockade fehl am Platz
Die abstruse Gemengelage wird vor allem im Sportsponsoring deutlich. Über den deutschen Teilnehmern der UEFA Champions League sowie anderen internationalen Sportwettbewerben schwebt permanent der ordnungsamtliche Zeigefinger des Gesetzes, wenn Gastmannschaften empfangen werden, deren Trikotwerbung von ausländischen Wettanbietern bestritten wird. Doch welche Ordnungsbehörde setzt sich millionenschweren Schadensersatzklagen von Real Madrid oder der Europäischen Fußball Union aus?
Ein anderes Beispiel: Während das renommierte ATP-Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum zukünftig unter dem Namen des neuen Hauptsponsors „bet-at-home.com Open“ firmiert, obwohl der bislang geltende Glückspielstaatsvertrag die Bewerbung nichtstaatlicher Glücksspielangebote untersagt, wurde eine Werbekampagne der staatlichen Lotto Hamburg GmbH auf Linienbussen gerichtlich verboten. Die Werbung verstoße in ihrer Gestaltung gegen das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sachlichkeitsgebot und sei deshalb wettbewerbswidrig. Stringente Politik sieht wohl anders aus. Einmal mehr wird von den beteiligten Sozialdemokraten in Hamburg auch der Spielerschutz ins Feld geführt auf die Frage, ob sich die 15 Bundesländer mit ihrem neuen Entwurf demjenigen Schleswig-Holsteins annähern werden.
Informationspflichten für Anbieter
Unter anderem in diesem Punkt aber schlägt Kiel die übrigen Bundesländer um Längen: Während der bisherige Glücksspielstaatsvertrag und auch das E-15-Modell Millionen Spieler in den Schwarzmarkt treibt und damit den Spielerschutz faktisch unmöglich macht, haben Union und FDP an der Küste hier Sicherheitsmechanismen eingebaut: „Eine Ausweitung des staatlichen Glücksspielmonopols, wie Sie die Ministerpräsidentenkonferenz mehrheitlich befürwortet, ist falsch und gefährlich. Der Schwarzmarkt wird wachsen, der Spielerschutz kann noch schlechter geleistet werden, und letztlich werden die Einnahmen einbrechen“, prognostizierte Hans-Jörn Arp bereits im Dezember 2010 im Kieler Landtag. Arp weiter: „Durch unseren Gesetzentwurf drängen wir den Schwarzmarkt zurück. Wir erlauben Werbung, was den Anreiz für den Erwerb von Lizenzen sehr stark erhöht. Wir legalisieren das Internetspiel und generieren daraus erstmals Einnahmen für den Staatshaushalt. Wir verbessern auch den Spielerschutz: Nur ein legaler Markt kann wirksam kontrolliert werden. Wir legen den Anbietern Informationspflichten auf, wir verpflichten sie zur Aufklärung über Risiken und zur Erstellung eines Sozialkonzeptes.“ Mittels einer zentralen Prüfstelle und einer zentralen Sperrdatei könnte effektiv gegen Spielsucht vorgegangen werden. „Mit unserem Modell wird es eine kohärente Suchtprävention geben.“ Arp verwies unter anderem auf eine Untersuchung des Max Planck Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau http://www.mpicc.de/ww/de/pub/home/sieber.htm. In dem Gutachten „Möglichkeiten der Spielsuchtprävention und des Jugendschutzes in einem geöffneten Sportwetten- und Online-Casino-Markt“ kommt der Autor, Professor Dr. Dr. Ulrich Sieber, zum Ergebnis, dass ein so genanntes Duales System und damit das kontrollierte Nebeneinander von staatlichen und privaten Anbietern wie es Schleswig-Holstein vorsieht, dem Spielerschutz gerecht wird. „Die Gutachtenfrage, ob bei einer Marktöffnung im Bereich der Online-Sportwetten und der Online-Casinos der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz hinreichend Rechnung getragen werden kann, ist damit grundsätzlich zu bejahen.“ Schon 2009 hatte die TÜV Rheinland Secure iT GmbH in einer Studie zur Regulierungs- und Selbstverpflichtungsmöglichkeiten beim Online-Spiel bestätigt, dass insbesondere Online-Anbieter Analysemethoden etabliert hätten, um das Spielverhalten zu analysieren und zu kontrollieren, wobei Kundendaten in Echtzeit überprüft werden könnten.
Während die SPD sich also darauf versteht, durchaus gegensätzliche Positionen zu vertreten und Zeitspiel zum Prinzip zu erklären, machen nun auch die Grünen Druck: Die Staatskanzleien müssten endlich einen rechtskonformen Staatsvertrag vorlegen. „Blockade und Festhalten an dem alten Regelwerk sind dabei fehl am Platz“, mahnt Monika Heinold, grüne Abgeordnete im Kieler Landtag. Ähnliche Töne kommen aus Hessen: „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2010 war klar, dass die gesamte rechtliche Grundlage der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung aller Bereiche des Glückspiels vollkommen unzureichend ist“, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Jürgen Frömmrich. Er verweist insbesondere auf die Notwendigkeit, auch das Automatenglücksspiel – mit viel höherem Suchtpotenzial – regeln zu müssen. Mit den Grünen sei eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes möglich.
Hessens FDP-Fraktionschef Florian Rentsch erläuterte in einer aktuellen Stunde im Wiesbadener Landtag nochmals die dringende Reform auch mit Blick auf die Einnahmen für Kulturförderung und Breitensport: Nur eine Marktöffnung könne die hier verzeichneten Einbrüche kompensieren. „Denn ein Verharren im status-quo oder gar die Ausweitung des staatlichen Monopols würde der Finanzierung des Breitensportes und der Kultur völlig den Boden unter den Füßen wegziehen.“ Für den Fall, dass die Länder nicht zeitnah eine neue gemeinsame Regelung finden, „werden wir in der Koalition vorschlagen, eine eigene gesetzliche Regelung für Hessen zu verabschieden“, so Rentsch. Sein niedersächsischer Kollege Christian Dürr sieht im Entwurf Schleswig-Holsteins ebenfalls das Vorbild für die weiteren Beratungen.
Während die SPD auf dem Weg hin zu einer neuen Glücksspielgesetzgebung flächendeckend den Rückwärtsgang eingelegt hat und einer europarechtswidrigen Lösung das Wort redet, hatten die FDP-Fraktionsvorsitzenden bereits am Rande des Rostocker Parteitages im Frühjahr die Marschrichtung ausgegeben und ein Zeichen für die Freiheit gesetzt. Die liberalen Fraktionschefs forderten damals von den Ministerpräsidenten einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag, „der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels (…) eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert“.
Die Zeit läuft: Schleswig-Holstein stimmt in diesen Tagen über das neue Gesetz ab, für das die Europäische Union bereits grünes Licht signalisiert. Der rückwärtsgewandte E-15-Entwurf mit Netzsperren und horrender Besteuerung dagegen ist alles andere als geeignet, ausländische Anbieter nach Deutschland zu holen, die hier Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen. (Andreas Schultheis)
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