Unternehmen, welche sich im Stromnetz netzentlastend verhalten, können durch die atypische Netznutzung Ihre Netznutzungsentgelte reduzieren. Mit dem acteno smart metering unterstützt die acteno energy Unternehmen Kosten und Aufwände für Energie ganzheitlich zu reduzieren. Durch genaue Analyse des Lastgangs, kann sich selbst eine „typische“ Abnahmestelle als netzentlastend herausstellen, wie die acteno bei verschiedenen Kunden in der Industrie und im Gesundheitswesen bereits gezeigt hat.
Die atypische Netznutzung 2013
Der Netzbetreiber ermittelt bis zum 31.10. jedes Jahres die Hochlastzeitfenster, die für das folgende Kalenderjahr gültig sind. Diese Hochlastzeitfenster nehmen eine zentrale Rolle in der Berechnung des Netzentgeltes für Unternehmen ein. Für die Ermittlung der Hochlastzeitfenster ist ein Verfahren durch die BNetzA vorgegeben. Dabei wird die tagesbezogene Maximalwertkurve für jede Jahreszeit ermittelt, sowie die um 5% reduzierte Jahreshöchstlast als Trennlinie. Die Hochlastzeiten ergeben sich aus den Schnittpunkten der Trennlinie mit der Maximalwertkurve der betreffenden Jahreszeit.
Ein Netznutzer, der in diesen Zeitfenstern eine geringe Last verursacht, wirkt netzentlastend, und ist daher nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV[1] berechtigt, ein vermindertes Netzentgelt geltend zu machen. Zusätzlich muss die Höchstlast des Letztverbrauchers innerhalb der Hochlastzeitfenster signifikant unterhalb seiner Jahreshöchstlast liegen. Diese Erheblichkeitsschwelle liegt je nach Spannungsebene bei 5% bis 30%. Das daraufhin beantragte individuelle Netzentgelt kann zu einer Reduktion der Kosten von bis zu 80% führen.
Rechenbeispiel: Ein Letztverbraucher habe eine Jahreshöchstlast von 800 kW und eine Jahresarbeit von 3 GWh. Bei einem Leistungspreis von 70 EUR/kW und einem Arbeitspreis von 0,50 Cent/kWh ergibt sich ein Netzentgelt von 800 x 70 + 3.000.000 x 0,005 = 71.000 EUR. Falls die Hochlast des Letztverbrauchers in den Hochlastzeitfenstern maximal 500 kW beträgt (und somit 37,5% unterhalb der Jahreshöchstlast, womit die Erheblichkeitsschwelle unterschritten ist), so ergibt sich stattdessen ein individuelles Netzentgelt von 500 x 70 + 3.000.000 x 0,005 = 50.000 EUR. Die Einsparung beträgt damit 21.000 EUR, also 30% bezogen auf die Netznutzungsentgelte.
Die Beantragung der atypischen Netznutzung muss spätestens bis zum 30.09.2013 bei der jeweils zuständigen Regulierungsbehörde eingegangen sein. Außerdem muss ein Mindestverlagerungspotenzial von 100 kW vorhanden sein.
Lastgang Check mit acteno energy
Die Prüfung, ob die Höchstlast-Bedingung für einen Letztverbraucher gegeben sein könnte, erfolgt auf Basis der Vorjahresdaten. Dazu wird der Jahreslastgang mit den Hochlastzeitfenstern abgeglichen. Diese Prüfung kann nun auch mit einem Softwaretool der acteno energy durchgeführt werden. Dazu benötigt die acteno das Lastprofil des entsprechenden Unternehmens aus dem Vorjahr. Durch Einspeisen der Daten in das System der acteno wird unverbindlich geprüft, ob eine atypische Netznutzung und damit eine Reduktion der Netzentgelte für den Kunden möglich ist.
Das Analysetool für die atypische Netznutzung ist Bestand der Softwarelösung von acteno energy. Seit dem Jahr 2011 ist die acteno bundesweit als unabhängiger Messstellenbetreiber im Einsatz. Dabei werden bei den Kunden die derzeit verwendeten Stromzähler ausgebaut und durch eigene Messsysteme, die acteno smart meter, ersetzt. Diese senden viertelstündlich die aktuelle Einspeisung bzw. den aktuellen Verbrauch, der in dem energy performance management (epm) ausgewertet und analysiert wird.
Der Endnutzer erlangt dadurch Energiekosten- und Verbrauchskontrolle. Das ist wichtig, da
Energiekosten und –aufwände wesentliche Bestandteile der Lebenszykluskosten von Gebäuden, Fabriken und Einrichtungen jeder Art sind. In Deutschland gehen etwa 80 % des Gesamtenergiebedarfs auf den Industrie-, Gebäude und Gewerbesektor zurück, wobei Energieeffizienz und neue Versorgungskonzepte an Bedeutung gewinnen.
Mit dem zusätzlichem Analysetool für die atypische Netznutzung wurden nun die Weichen dafür gestellt, auch indirekt verbrauchsabhängige Kosten einzusparen. „Die Einschätzung unserer Kunden der neuen Analysetools ist durchweg positiv“, so Wolfgang Krauss, Geschäftsführer der acteno energy.
Unverbindliche Überprüfung bis zum 05.09.2013 mit acteno energy
Im Sinne dessen hat die acteno energy nun die Aktion „Lastgang Check“ gestartet. Im Rahmen dieser Aktion können Unternehmen unverbindlich bis zum 05.09.2013 der acteno energy Ihren Lastgang bereitstellen und auf die Merkmale der atypischen Netznutzung prüfen lassen. Voraussetzung dafür ist ein vorhandener Lastgang der letzten 12 Monate. Bei Fragen steht das acteno energy Team gerne auch telefonisch zur Verfügung.
acteno energy Unternehmenshintergrund
Die acteno energy GmbH wurde 2011 gegründet und ist seitdem bundesweit als unabhängiger Messstellenbetreiber tätig und ersetzt den abrechnungsrelevanten Messstellenbetrieb des Netzbetreibers.
Zum Aufgabenbereich der acteno zählen außerdem die Erfassung und Analyse von Energiedaten in Echtzeit. Denn Energieproduktivität, Kosten- und Verbrauchskontrolle können nur dann funktionieren, wenn Messdaten in hoher Auflösung kontinuierlich erhoben werden.
Neben dem Messstellenbetrieb besitzt die acteno eine eigene Softwareplattform, die das betriebliche und technische Energiemanagement in Unternehmen jeder Größe unterstützt.
Die acteno arbeitet eng mit ihren Kunden & Partnern zusammen, um jederzeit als direkter, kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner für alle Belange des Energiemanagements Lösungen zu bieten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem EIT ICT Labs (Smart Energy Systems) ist die acteno energy in ein europäisches Partnernetzwerk mit Beteiligten aus Industrie und Forschung eingebunden. Zentrale Bestandteile der Entwicklung der acteno energy performance management Plattform beruhen auf dieser Zusammenarbeit um die heutigen und künftigen Szenarien der Smart Grids und Smart Markets in der Praxis umzusetzen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den EIT ICT Labs (Smart Energy Systems) ist die acteno energy in ein europäisches Partnernetzwerk mit Beteiligten aus Industrie und Forschung eingebunden. Zentrale Bestandteile der acteno energy performance management Plattform werden in dieser Kooperation weiterentwickelt, um die heutigen und künftigen Szenarien der Smart Grids und Smart Markets in der Praxis umzusetzen.
Links:
Quellen:
[1] Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2225), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690) geändert worden ist