Anwalt Offenbach und Anwalt Dreieich – Anwaltskanzlei Sachse – Familienrecht

Formerfordernisse eines Ehevertrages

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Anwalt Offenbach – Anwalt Dreieich – Kanzlei Sachse

Nachstehende Vereinbarungen in einem Ehevertrag bedürfen zur Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung:

– Die Vereinbarung der Gütertrennung
– alle anderen Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich
– alle Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
– Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt, wenn sie vor der Scheidung getroffen werden sollen
– alle Vereinbarungen mit denen Grundstücke und Eigentumswohnungen übertragen oder belastet werden sollen
– bei Beteiligung eines ausländischen Partners eine Vereinbarung darüber, welches Recht Anwendung finden soll

Wird eine solche Vereinbarung ohne notarielle Form geschlossen ist sie null und nichtig. Keiner der Eheleute kann sich auf sie berufen.
Durch die notarielle Beurkundung soll sichergestellt werde, dass die Eheleute umfassend über die Folgen und Risiken einer entsprechenden Regelung aufgeklärt werden.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Mörfelden-Walldorf, Familienrecht Dreieich, Familienrecht Offenbach und Familienrecht Dietzenbach erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Anwalt Offenbach und Anwalt Dreieich.

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de