Zum Welt-Suizid-Präventionstag am 10. September
Aus Anlass des Welt-Suizid-Präventionstags am 10. September betont Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., die Notwendigkeit von wertneutraler Suizidpräventions-Beratung. „Denn nur, wenn man Menschen, die über Selbsttötung aus welchen Gründen auch immer nachdenken, ernst nimmt und ohne Tabu kompetent berät, können Affekt-Suizide vermieden werden“, betont Baezner.
Und weiter: „Wenn wir erreichen können, die Schwellenangst der Betroffenen vor einer Beratung abzubauen und so die Gefährdeten überhaupt erreichen, besteht eine reelle Chance, Paniksuizide mit all ihren Gefahren für den Betroffenen wie auch für unbeteiligte Dritte zu vermeiden. Eine kompetente Beratung hat zum Ziel, alle noch vorhandenen Handlungsmöglichkeiten bewusst zu machen und, wenn möglich, Alternativen zum Leben hin aufzuzeigen. Die Beratung muss dabei allen Freiraum für Selbstbestimmung und Eigenverantwortung lassen. Suizid-Gedanken zu tabuisieren hilft den betroffenen Menschen nicht. Wer sich in einer subjektiv empfundenen, ausweglosen Situation befindet, braucht individuelle, einfühlsame, wertneutrale und kompetente Beratung und Hilfe.“
Elke Baezner: „In objektiv ausweglosen Situationen muss bei Wahrung der Selbstbestimmung aber auch eine Beratung zum Sterben hin möglich sein. Suizid-Verhütung, die immer oberster Grundsatz sein sollte, funktioniert nur mit Rat und Hilfe und nicht mit Verboten und engen berufsständischen Regeln, mit denen sich zurzeit die praktizierenden Ärzte in Deutschland konfrontiert sehen.“ DGHS-Präsidentin Baezner verweist dabei auf den Appell der DGHS an die Landesärztekammern, weder die Ärztinnen und Ärzte noch die Patienten zu bevormunden. Man solle den Medizinern eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Handeln zutrauen und ihre Gewissensfreiheit nicht unzulässig beschneiden.
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 31. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.
Kontakt:
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