Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt viele Anleger gegen die BGB Beteiligungs-AG Baden. Dabei berichten die vertretenen Anleger immer wieder, dass ihnen ein jederzeitiger Verkauf ihrer Aktien zugesichert wurde, obwohl die Aktien der BGB Beteiligungs-AG Baden nicht an der Börse gehandelt werden. Dabei haben einige Anleger die Aktien direkt von der BGB Beteiligungs-AG Baden mit einer sog. Rücknahmeoption gekauft. Nach einer vorher festgelegten Zeit sollten die Anleger ihr eingesetztes Geld zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe der Aktien wieder bekommen. Sogar noch im Jahr 2011 – als die ersten fälligen Rückzahlungen von der BGB Beteiligungs-AG nicht erfolgten – wurden Anlegern weiterhin Aktien mit solchen Vereinbarungen verkauft. Dass diese Vereinbarungen gegen das geltende Aktiengesetz verstoßen, wurde vorher keinem der Anleger erklärt. Anleger die nun auf ihrem Recht beharrten und die Auszahlungen forderten, bekamen Post von den Anwälten der BGB Beteiligungs-AG Baden mit dem lapidaren Hinweis, dass eine Zahlung wegen des Verstoßes der Vereinbarung gegen das Aktiengesetz nicht erfolgen werde.
Seit nunmehr über einem Jahr ist mit Herrn Efgan Kizil ein neuer Vorstand bestellt, der nach eigenen Aussagen die BGB Beteiligungs-AG wieder in ruhigere Fahrwasser bringen will. Nachdem sich die Anwaltskanzlei Arnold mehrfach zu Gesprächen mit dem Vorstand bereit erklärt hat, um hier kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden zu können, sollte ein persönliches Gespräch zwischen Herrn Kizil und Herrn Rechtsanwalt David Bastanier stattfinden. Den ersten Gesprächstermin am 25.02.2013 ließ Herr Kizil kommentarlos platzen und erschien zu diesem Termin nicht. Auch zum zweiten Termin am 08.03.2013 erschien Herr Kizil nicht, diesmal mit der Aussage bei einem Gerichtstermin aufgehalten worden zu sein. Zu dem auf seinen Wunsch hin vereinbarten Termin am Samstag, den 09.03.2013 erschien Herr Kizil nicht. Obwohl er alle Telefon- und auch Handynummern hat, hielt es Herr Kizil dabei auch nicht für nötig, Termine abzusagen. Aus diesem Verhalten muss geschloßen werden, dass die bisherigen Gesprächsangebote von Herr Kizil bloße Lippenbekenntnisse waren. Aus Sicht der Anwaltskanzlei Arnold bestehen daher ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des jetzigen Vorstands der BGB Beteiligungs-AG Baden, auch was seine Aussagen zu seinem Vorgehen gegen die ehemaligen Verantwortlichen der BGB Beteiligungs-AG Baden, den Herren Alexander Spitz und Thomas Andreas, angeht.
Die Anwaltskanzlei Arnold vertritt zahlreiche Anleger der BGB Beteiligungs-AG Baden und beobachtet dabei auch sehr intensiv die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen diese Gesellschaft und die ehemaligen Verantwortlichen. Rechtsanwalt David Bastanier von der Anwaltskanzlei Arnold meint hierzu: „Wir stehen hier bereits in einem sehr engen Kontakt zu anderen Anwälten, die auch Aktionäre der BGB Beteiligungs-AG Baden vertreten. Damit für alle Aktionäre so viel Geld wie nur möglich gesichert werden kann, rate ich allen Aktionären sich schnelle, professionelle Hilfe zu holen.“