Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Beamte können genauso wie Arbeitnehmer oder Selbstständige arbeitsunfähig werden. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Dienstunfähigkeit, die sich in den Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherer widerspiegeln.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Bis ins Jahr 2007 konnten die einzelnen Versicherer die Berufsunfähigkeit in den Vertragsbedingungen selbst regeln. Seit dem Jahr 2008 findet sich erstmals eine gesetzliche Definition für private Berufsunfähigkeitsversicherungen im § 172 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG): “Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.”

Der Betroffene gilt als berufsunfähig, wenn er von einem Arzt für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig geschrieben wird. Hat der Betroffene eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erhält er die vereinbarte Rente ausgezahlt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder psychischer Probleme entstanden ist.

Unterschied zur Dienstunfähigkeit

Eine Dienstunfähigkeit kann noch vor einer Berufsunfähigkeit eintreten. Das ist der gravierende Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit. Denn bei der Dienstunfähigkeit attestiert nicht ein Arzt die Dienstunfähigkeit, sondern der Dienstherr. Geregelt wird der Begriff im Bundesbeamtengesetz in § 44 BBG. Der größte Unterschied besteht in folgendem Punkt „…Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge von Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat…“.

Bei Beamten auf Probe und auf Widerruf verhält es sich noch einmal anders. Denn sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Dienstunfähigkeit nachversichert. Staatliche Unterstützung erhalten sie nur, wenn sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben. Ist dies nicht der Fall, schützt nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Folgen der Dienstunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Unterschied zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Wie oben bereits erwähnt, attestiert ein Arzt die Berufsunfähigkeit. Hier prüft der Versicherer dann, ob eine bedingungsmäßige Berufsunfähigkeit vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird keine Leistung aus dem Vertrag fällig.

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung reichen die amtlichen Unterlagen über die Versetzung in den Ruhestand aus. Das aufwendige Prüfungsverfahren seitens der Versicherungsgesellschaft entfällt hier.

Expertenrat: Auf Klauseln im Vertrag achten

Die meisten Versicherer weisen unterschiedliche Klauseln zur Dienstunfähigkeit auf. Verbraucher müssen hier insbesondere darauf achten, dass Beamte auf Widerruf und auf Probe nicht schlechter gestellt werden als Beamte auf Lebenszeit. Bei anderen Klauseln wiederrum hält sich der Versicherer vor, die Dienstunfähigkeit nach einer gewissen Zeit nachzuprüfen.