Über erste Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungen berichtet die aktuelle Ausgabe der NJW.
Funktionieren anonymisierte Bewerbungsverfahren? Oder sind persönliche Angaben und ein Foto des Job-Kandidaten für eine erfolgreiche Stellenbesetzung unerläßlich? Das versucht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Pilotprojekt herauszufinden. Über erste Erfahrungen mit anonymisierten Bewerbungen berichtet Behördenleiterin Christine Lüders in der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW, Heft 37/2011, www.njw.de), die heute erscheint.
In den ersten sechs Monaten des Projekts seien 111 Stellen, Ausbildungs- und Studienplätze anonymisiert vergeben worden, so Christine Lüders im Interview mit der NJW. Personaler hätten als positiv bewertet, dass durch das anonymisierte Bewerbungsverfahren die Qualifikationen der Kandidaten in den Vordergrund gerückt seien. Auch das Weglassen von Bewerbungsfotos stelle kein Problem dar. Das Risiko von Fehlbesetzungen schätzt die Behördenleiterin nicht höher ein als bei herkömmlichen Bewerbungsverfahren.
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