Sie haben sich gerade an die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Inhalte gewöhnt? Das „Explosionsschutzdokument“ nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung ist Ihnen vertraut wie auch die Mindestanforderungen nach Anhang 1 an sichere Arbeitsmittel gemäß § 7 der Betriebssicherheitsverordnung?
Nach etwas mehr als 10 Jahren seit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung steht nun eine Überarbeitung der BetrSichV an. Und nicht nur der Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung wird sich den gesammelten Erfahrungen gemäß anpassen. Auch der Titel wird ein neuer sein: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV)“ wird die neue Regelung dann heißen.
Im Fokus der Überarbeitung und Neustrukturierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) standen dabei die Bereinigung der BetrSichV von zu anderen Rechtsnormen widersprüchlichen oder überschneidenden Inhalten. So soll beispielsweise das Explosionsschutzdokument – resultierend aus der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nun nur noch an einer Stelle umfassend geregelt werden, nämlich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Weiterhin soll in der neuen Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung die Abgrenzung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) deutlicher werden, um einerseits die Bereitstellung und andererseits die betriebliche Nutzung klarer voneinander zu unterscheiden.
Auch wird in der neuen Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung anders als in der bisherigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) das betriebliche Unfallgeschehen eine tragende Rolle spielen. Bisher standen in der Betriebssicherheitsverordnung die überwachungspflichtigen Anlagen im Vordergrund der Prüfpflichten während Arbeitsmittel, die in der Praxis deutlich unfallträchtiger sind, zu wenig Berücksichtigung in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fanden.
Die weyer gruppe ist Ihr Spezialist für die Betrachtung und Auswertung der rechtlichen Änderungen der Überarbeitung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Für Sie „übersetzen“ wir Rechtstexte in Ihre betriebliche Sprache. Für Sie ermitteln wir umfassend und rechtssicher, was der Übergang der Betriebssicherheitsverordnung in die Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung (ArbmittV) konkret für Ihr Unternehmen bedeuten. Sprechen Sie uns gerne dazu an.
Den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie auf der Internetseite des BMAS.
Details zu Änderungen bzw. Begründungen finden Sie ebenfalls auf der Seite des BMAS.
Downloads zum Thema sowie weitere Informationen finden Sie unter: http://www.weyer-gruppe.com/de/news/betriebssicherheitsverordnung-wird-zu-ArbmittV
Kontakt zum Thema „Betriebssicherheitsverordnung“:
Dipl.-Ing. Michael Figgel
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