Berufshaftpflichtversicherung: Versicherte sollten auf Klauseln achten

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung kann man sich auch vor Schadensersatzansprüchen absichern, die aus einer Rechtsverletzung resultieren. Dies betrifft vor allem Dienstleister im Online- und Werbebereich. Schnell können hier Ansprüche in die Millionen gehen. Das wissen auch die Berufshaftpflichtversicherer. Deshalb schränken einige den Versicherungsschutz ein. Die Überprüfung der genauen Vertragsbedingungen ist daher unabdingbar.

Versicherer schränken Bereiche ein

Verletzungen der Rechte Dritter und damit verbundene Schadensersatzforderungen bedeuten für Firmen eine große finanzielle Belastung, die viele in den Ruin führen kann. Eine Absicherung dagegen verspricht die Berufshaftpflicht, die Vermögensschäden übernimmt, die sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Doch die Versicherungsgesellschaften versuchen hier häufig zu sparen, indem sie den Versicherungsschutz einschränken. Dies machen sie in Form von Ausschlüssen oder durch Vorrausetzungen, an die der Schutz geknüpft ist.

Fall 1: Vorherige rechtliche Prüfung

So gibt es Klauseln, die besagen, dass im Vorhinein eine Prüfung durch einen Experten stattzufinden hat. Konkret heißt das, die Berufshaftpflichtversicherung leistet nur, wenn vorher ein Rechtsanwalt zurate gezogen wurde. Im Falle einer Werbeagentur hieße dies, dass sie vor jeder Veröffentlichung jeder Slogan, jedes Foto etc. prüfen lassen müsste. Das ist schlichtweg realitätsfern.

Fall 2: Kein oder eingeschränkter weltweiter Schutz

Gerade Unternehmen, die im Internet tätig oder international aktiv sind, benötigen eine weltweit geltende Berufshaftpflicht. Doch manche Anbieter schränken die Absicherung ein. Solche Stolperfallen finden sich nur durch einen genauen Blick in die Details.

So sollte der Umfang zunächst nicht nur auf Deutschland oder Europa beschränkt sein. Weiterhin ist selbst bei Tarifen mit augenscheinlich weltweiter Gültigkeit darauf zu achten, ob nicht typischerweise die USA, Kanada und Großbritannien ausgeschlossen sind.

Weiterhin sollten Tätigkeiten im Ausland sowie Verstöße gegen ausländisches Recht nicht zu einer Verweigerung der Leistung führen dürfen.

Fall 3: Keine Zahlung bei grober Fahrlässigkeit

In den Vertragstexten findet sich in manchen Fällen auch ein Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit. Die Berufshaftpflichtversicherer dürfen laut Gesetz zwar nicht die gesamte Zahlung verweigern, aber den Betrag je nach Ausmaß der Schuld kürzen.

Vergleich der Berufshaftpflichtversicherungen ratsam

Auf Tarife mit derartigen Bedingungen sollte verzichtet werden, auch wenn dadurch unter Umständen ein ausführlicherer Berufshaftpflicht Vergleich notwendig ist. Es empfiehlt sich Anbieter zu wählen, die international aufgestellt sind und/oder sich auf den entsprechenden Berufszweig spezialisiert haben.