Der Sinn eines Deckblatts ist wohl jedem bekannt. Als Titelseite eines Dokumentes stellt dieses in knapper Form das Thema vor. Das Deckblatt wird auch von vielen Bewerbern als erste Seite der Bewerbungsmappe gewählt. Schließlich gehört auf jedem Dokument doch ein Deckblatt an erster Stelle.
Bei Bewerbungen ist dies aber nicht der Fall. Ein Deckblatt, welches Bestandteil einer Bewerbungsmappe ist, sollte niemals an erster Stelle platziert werden. Die erste Seite einer Bewerbung sollte immer noch das Anschreiben sein. In diesem muss der Personaler von Ihren Kenntnissen überzeugt werden. Erst nach dem Bewerbungsanschreiben folgt das Deckblatt.
Dabei ist die Rollenverteilung der einzelnen Seiten eindeutig definiert. Während das Anschreiben einem Plädoyer gleicht, so ist das Deckblatt die Visitenkarte des Bewerbers.
Das Deckblatt sollte ein Bewerbungsfoto von Ihnen, Ihre Kontaktdaten sowie eine kurz gefasste Inhaltsangabe beinhalten.
Ein gutes Bewerbungsfoto vermittelt einen positiven ersten Eindruck
Beachten Sie, dass ein Bewerbungsfoto auf dem Deckblatt sich von dem des Lebenslaufes unterscheidet. Dieses ist größer als im Lebenslauf und sollte aus diesem Grund natürlich auch eine qualitativ hochwertiger sein. Gehen Sie zu einem professionellen Fotografen, um eine gute Fotografie zu erwerben. Denn diese wissen, wie ein gutes Bewerbungsfoto auszusehen hat.
Erwerben Sie auf jeden Fall auch die digitale Bilddatei. Denn so haben Sie die Möglichkeit, das Foto auch für zukünftige Bewerbungen zu verwenden.
Sollte ich als Bewerber nun ein Deckblatt verwenden?
Jein! Sie sollten diese Frage ein wenig anders formulieren. Ein Deckblatt macht Sinn, wenn es zusätzliche Informationen über Sie enthält. Ist das Deckblatt wiederum nur eine Wiederholung des Lebenslaufes, so sollten Sie es rauslassen. Denn Sie müssen bedenken, dass der Personaler überflüssige Inhalte ungerne lesen möchte. Eine weitere Seite zum Scrollen, welche keine wichtigen Informationen enhält, ist aber überflüssig.