Hamburg, 6. September 2011 – Obschon sich Obelix-Darsteller Gérard Depardieu aktuell mit einem Video-Clip über sein jüngst geschehenes „Missgeschick“ im Flieger lustig macht, ist die Nachahmung von prominenten Fehltritten an Bord nicht zu empfehlen. Denn auch in der Luft gelten Regeln und Gebote, die bei Nicht-Einhaltung zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen können. Welche das sind, erklären die Flugexperten von Fly.com (http://www.fly.com/de):
Sex über den Wolken
Einvernehmlicher Sex – zum Beispiel auf der Flugzeugtoilette – ist im Gegensatz zum penetranten Anmachen des Bordpersonals in der Luft zwar nicht verboten. Allerdings sollte man sich dabei nicht wie Ralph Fiennes im Februar 2007 erwischen lassen. Dem Schauspieler brachte ein Techtelmechtel mit einer Stewardess auf der Bordtoilette unangenehme Presse. Ein ernstes Nachspiel gab es für die Flugbegleiterin: Sie verlor ihren Job.
Ständig erreichbar – nur am Boden
Im Dezember 2010 sorgte Josh Duhamel für Aufsehen: Seinetwegen musste eine Maschine zum Abflughafen zurückkehren, und der US-Schauspieler wurde vom Kapitän aus dem Flieger komplimentiert. Der Grund: Der Mann von Sängerin Fergie weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung, sein Handy auszuschalten. Angeblich, weil er noch eine SMS schreiben wollte. Grundsätzlich gilt, dass Reisenden, die ihre Mobiltelefone und andere elektrische Geräte während des Fluges nicht ausschalten, nicht nur der Ausschluss, sondern auch eine empfindliche Geldstrafe droht.
Ich bin ein Star, ich darf das
Das dachte sich Pete Doherty wohl, als er im Juni 2009 während des Fluges Drogen konsumierte. Dabei ist der Konsum von Drogen jeglicher Art an Bord verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit seiner Verhaftung und einer Anzeige rechnen. Zudem hat die Fluggesellschaft das Recht, ein lebenslanges Hausverbot zu verhängen. Ähnlich unangenehm wird es für Raucher, die auch an Bord nicht auf ihre Zigarette verzichten wollen. Im Flugzeug gilt striktes Rauchverbot – für alle Arten von Tabak. Auch sogenannte Elektro-Zigaretten dürfen nicht benutzt werden.
Skurriles im Gepäck
Dass gefährliche Gegenstände im Gepäck und an Bord verboten sind, ist den meisten Reisenden klar. Wer dennoch dagegen verstößt, kann im Untersuchungsgefängnis landen – wie der 22-jährige Australier, der jüngst 36 Pythons im Gepäck hatte. Auf Nummer sicher gehen Reisende daher, wenn sie sich die Geschäfts- und Beförderungsbedingungen auf der Internetseite der jeweiligen Fluggesellschaft durchlesen. Hier erhalten sie auch wichtige Informationen darüber, was im Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden darf. Kurioses Beispiel: airberlin erlaubt keine Schneekugeln und Schuheinlagen mit Gelanteil im Handgepäck.
Egal, ob Promi oder Tourist
Grundsätzlich gilt, dass jeder an Bord den Anweisungen des Flugkapitäns Folge zu leisten hat. Fallen Reisende unangenehm auf, ist der Kapitän ermächtigt, gegen diese Personen vorzugehen oder den Vorfall an den Tower zu melden.
Über Fly.com
Fly.com? (http://www.fly.com) ist eine Flugsuchmaschine sowie eine anbieterunabhängige und neutrale Preisvergleichsseite in einem. Ziel ist es, die Suche nach Flügen zu vereinfachen und schnell die Verbindung mit dem besten Preis zu finden. Die Metasuchmaschine ist bereits in Deutschland, Großbritannien und den USA aktiv. Sie durchsucht die Angebote Hunderter nationaler und internationaler Fluggesellschaften sowie bekannter Online-Reisebüros. Fly.com fragt Daten bei jeder Suche neu an. Das bedeutet für die Nutzer, dass sie auf Fly.com die aktuellsten verfügbaren Preise erhalten, die von den Fluggesellschaften und Online-Reisebüros ausgeliefert werden. Nach erfolgreicher Suche gelangt der Nutzer per Link auf die Seite seines bevorzugten Anbieters und führt dort die Buchung durch. Zusätzlich zu den vorhandenen Filterkriterien wie Abflugzeiten, Zwischenstopps, favorisierten Fluglinien sowie der Suche nach Gabelflügen weist Fly.com auch Preise für Business und First Class aus. Fly.com ist eine Tochtergesellschaft des börsennotierten Unternehmens Travelzoo (NASDAQ: TZOO).
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