Auf Twitter sprach sich die amtierende Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, für den Gerichtsentscheid das Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus. „Ich erwarte, dass Willkür und Rechtsverstöße generell abgestellt werden“, twitterte sie ihren fast 14.000 Followern und unterstützte dabei symbolisch das Klageverfahren von Julija Tymoschenko gegen die Ukraine. Doch in der Bundesrepublik Deutschland ist Behördenwillkür aber an der Tagesordnung.
Tatsache ist, erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht selbst gegen ein Gerichtsurteil des EUGH verstoßen und wurde strafbeschwert. Doch auch die weitere bundesdeutsche Gerichtsbarkeit verstößt regelmäßig gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen die Allgemeine Erklärung Menschenrechte der Vereinten Nationen, die seit 1948 aber eigentlich auch in Deutschland juristischen Bestand hat.
Fakt ist, Verstöße gegen das Menschenrecht stellen eine Straftat dar. Doch noch immer zögern Ermittlungsbehörden, gegen derartige Verstöße vorzugehen. Welche Gesetze rechtskonform sind und wie die Behörden vorgehen könnten, können Leser nun kostenlos auf DieRedaktion.de nachlesen. Medien und Verlage können den Fachartikel käuflich erwerben und somit lizensieren.