Ob Burn Out, Mobbing oder Schnupfen, sowohl im SGB VII als auch in der Berufskrankheiten-Verordnung sind diese Fälle und Krankheiten verzeichnet, die über die zuständige Berufsgenossenschaft abzurechnen sind. Bei über 1,8 Millionen Fehltagen, die durch Burn Out begründet sind und auch allergisch begründetem Schnupfen, der eigentlich auch nicht über die klassische Krankenkasse abgerechnet werden darf, sind die Arbeitgeber also verpflichtet, für genügend Arbeitsschutz zu sorgen.
Mobbing gilt zudem auch als Straftat im Sinne des Gesetzbuches. Somit kann also nicht nur etwaig der Arbeitgeber, sondern auch der Mobber haftbar gemacht werden. Professor Wölwer der Rheinischen Kliniken, Düsseldorf, hat zudem bereits im Sommer 2010 bestätigt, dass es eigentlich keinen klassischen psychischen Erkrankungen gibt. Diese seien eigentlich alle körperlichen Ursprungs.
So kann Burn Out durchaus das klassische Erschöpfungssyndrom sein, bedingt durch zu wenig Schlaf, Wasser und Vitamine oder auch zu wenig oder zu viel Sport. Fachmediziner warnen jedoch eindringlich vor der Einnahme von Antipsychotika, die von Psychiatern teilweise gegen Depressionen verschrieben werden. Diese Art der Neuroleptika kann durchaus die virale Wirkung im Gehirn verstärken und durchaus ansteckende gehirnentzündliche bis hin zu ernsthaften krankhaften Veränderungen im Gehirn verursachen, berichtete die renommierte Ärzte Zeitung.
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