Bildungspaket als Kompensation für Studiengebühren Private – Bildungseinrichtung greift in die Debatte um die Ausgestaltung des Bildungspakets ein

Nach der Zustimmung der bayerischen FDP vom Wochenende steht der Abschaffung der Studiengebühren nichts mehr entgegen. Nun müssen aber auch die Maßnahmen, mit denen eine Ungleichbehandlung für die Absolventen der beruflichen Bildung kompensiert werden soll, zügig angegangen werden. Bei der Kontroverse um die Ausgestaltung des dafür vorgesehenen Bildungspaketes lohnt ein Blick in die Vergangenheit: Bis vor knapp 10 Jahren war der Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung noch gut dotiert. Die besten 10 Prozent eines Jahrgangs erhielten 1.500, die zweiten 10 Prozent 1.000 und die folgenden 10 Prozent 500 Euro für eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Fachkaufmann. Seit 2004 wird die Auszeichnung nur noch symbolisch und ohne Preisgeld verliehen. Das wollen die Eckert Schulen ändern und sehen jetzt den idealen Zeitpunkt für ein Umdenken.

Der größte Bildungsanbieter Bayerns will einen Anstoß zur Ausgestaltung des Bildungspaketes, das die bayerische Staatsregierung noch im laufenden Jahr auf den Weg bringen will, geben. Ein Teil der darin enthaltenen 52 Millionen Euro soll nach Ansicht der Eckert Schulen für die „Wiederbelebung“ des Meisterpreises in modifizierter Form verwendet werden. Dabei würde jeder erfolgreiche Absolvent einer beruflichen Aufstiegsfortbildung mit 1.200 Euro bedacht. Dieser auch von den Eckert Schulen geforderte Betrag ergibt sich erstens aus den 300 Euro, die die Hochschulen bisher für jeden Studenten pro Semester erhielten, die nun durch den Freistaat ersetzt werden sollen und zweitens entspricht er der durchschnittlichen Dauer von zwei Jahren für einen beruflichen Weiterbildungsabschluss.

Mit der Bedingung einer erfolgreich absolvierten öffentlich-rechtlichen Prüfung bleibt zudem das Leistungsprinzip erhalten, das schon den alten Meisterpreis auszeichnete.

Dieser Vorschlag wäre auch deshalb sinnvoll, da er ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand umgesetzt werden könnte. Zum einen werden die Prüfungsergebnisse der genannten Weiterbildungsabschlüsse für den (jetzt undotierten Meisterpreis) ohnehin erfasst. Zum anderen beantragen die meisten der jungen Absolventen die Streichung von 25 Prozent des KFW-Ausbildungsdarlehens. Auch dazu muss ein erfolgreicher Prüfungsabschluss nachgewiesen werden. Dieser könnte gleichzeitig als Berechtigungsunterlage für die Meisterprämie verwendet werden.