Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, sieht den Einsatz von Lügendetektoren sehr kritisch – nicht zuletzt wegen der Manipulierbarkeit und der fehlenden Gerichtszulässigkeit in Deutschland. In Europa umstritten, sind sie in den USA ein Alltagsgerät in der Verbrechensaufklärung.
Neben Aspekten wie z.B. faire Preise, qualitativ hochwertige und zertifizierte Leistungen, ist für die Detektei Lentz® der Punkt der Rechtssicherheit ein wesentlicher Aspekt ihrer täglichen Arbeit, damit der Auftraggeber nicht plötzlich vor Gericht aufgrund eines Formfehler oder nicht gerichtlich anerkannter Methoden doch mit „leeren Händen“ dasteht. ( http://www.lentz-detektei.de/firmenprofil/12_gute_gruende_nicht_irgendwen_sondern_die_detektei_lentz_gruppe_zu_beauftragen ). Da die Zielsetzung der Rechtssicherheit nicht mit dem Einsatz von Lügendetektoren vereinbar ist, empfiehlt Marcus Lentz von der Wirtschaftsdetektei Lentz® seinen Auftraggebern die Methode der gezielten Observation vorzuziehen.
Sowohl aus amerikanischen Filmen als auch aus amerikanischen Einsätzen durch die Polizei, der
Regierung, Arbeitgebern usw. sind uns dennoch die Lügendetektoren hinreichend bekannt: Da sitzt
ein mutmaßlicher Täter verkabelt vor dem Ermittler und nach jeder Antwort schlagen Nadeln auf dem Papier aus. Fangen sie an, wie wild geworden hin und her zu sausen, dann lügt der Verdächtige. Dieses Gerät wird Lügendetektor genannt, präziser formuliert heißt es Polygraph.
Physiologische Anzeichen von Lügen
Am Körper befestigte Elektroden und andere Sensoren messen die Reaktionen des Probanden. Normalerweise sind das Atemtiefe und Atemfrequenz, Blutdruck, Herzaktivität und Schweißabsonderung.
Wissenschaftler nennen das Aufspüren von Lügen durch die körperliche Reaktion von verdächtigen Personen Forensische Psychophysiologie.
Wer lügt, erregt sich dabei und die entstehenden Emotionen zeigen sich körperlich – das ist die Grundannahme der Lügendetektion.
Einsatzgebiete von Lügendetektoren
Vor allem in den USA werden Polygraphen eingesetzt, sowohl bei der Polizei um Straftäter zu ermitteln, als auch von der Regierung in sensiblen Sicherheitsbereichen. Alle amerikanischen Geheimdienste nutzen den Lügendetektor bei Einstellungen und regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter. Insgesamt werden in mehr als 50 Staaten regelmäßig Lügendetektoren eingesetzt, teilweise auch von Firmen, um ihr Personal zu überprüfen. Dazu gehören außer den USA auch Japan, Australien, Südafrika, China und Israel.
Umstrittene Ergebnisse des Lügendetektors
Dieses vergleichsweise hohe Einsatzgebiet von Lügendetektoren ist insofern erstaunlich, weil die physiologischen Anzeichen von Lügen bis heute unter den Psychologen umstritten sind. Es ist bekannt, dass die Geräte eine Fehlerquote von mindestens 20 Prozent aufweisen. Dazu kommt, dass diese Zahl rapide ansteigt, wenn ungeübte Personen als Interviewer die Tests durchführen. Auch wenn der Probant vor dem Test Beruhigungsmittel genommen hat, die die Atmungs- und Herzfrequenz „beruhigen“ und somit verändern, kann das Testergebnis erheblich beeinflusst werden.
Immer wieder behaupten sogar Befürworter der Polygraphen, dass Geheimdienste fähig seien, ihre Mitarbeiter so zu schulen, dass sie die Lügendetektoren systematisch überlisten könnten (Perfekte Lügner). Auch bei Psychopathen ist der Einsatz äußerst umstritten, da sie nicht nur andere ständig manipulieren, sondern auch notorisch lügen, ohne dabei körperlich besonders zu reagieren. Auch das Fehlen von Schuldbewusstsein, das unter Tätern im Bereich sexuellen Missbrauchs häufig vorkommt, führt zu tendenziell falschen Ergebnissen.
Eine Studie des Instituts für Präventionsforschung und Sicherheitsmanagement in Münster kam im Jahr 2000 zu dem eindeutigen Schluss, dass die kriminalpräventive Reichweite des Untersuchungsverfahrens mit einem Lügendetektor gegen Null tendiert. Den Forschern ist es im vorliegenden Projekt entgegen der weltweit vertretenen Meinung gelungen, auch erfahrene Anwender des Lügendetektors willkürlich in die jeweils gewünschte Aussagerichtung irrezuleiten, ohne dass diese es bemerkt hätten. Dieses „Täuschungsverfahren“ ist methodisch einfach und im Prinzip von jedem innerhalb eines Tages erlernbar. Damit fällt der Lügendetektortest als Wahrheitsfindungsinstrument aus und entwickelt insofern auch keine kriminalpräventive Reichweite. Im Gegenteil, die obligatorische Anwendung könnte kriminogen wirken, weil der im Täuschungsverhalten Geübte seine vermeintliche Unschuld „beweisen“ könnte. Diese Erkenntnisse dürften weltweit Auswirkung auf die Anwendung des Verfahrens haben.
Kein Beweismittel in Deutschland
In Deutschland gilt der Lügendetektor als unzuverlässig und ist deshalb als Beweismittel nicht zugelassen. 2002 stoppte das bayerische Innenministerium einen Vorstoß der Münchner Polizei, die einen Versuch mit Lügendetektoren geplant hatte. Zuletzt beschloss 2003 der Bundesgerichtshof, die Praxis in Zivilverfahren zu stoppen, dass potenzielle Missbraucher in ihren Schmerzensgeldverfahren Lügendetektorentests vorlegten, um ihre Unschuld zu beweisen.
Fazit
Aufgrund der signifikant hohen Fehlerquote von mindestens 20 Prozent sollte niemand dem Ergebnis eines Polygraphen als alleiniges Beweismittel hundertprozentig vertrauen. Wichtige Entscheidungen sollten aufgrund harter Fakten und nicht aufgrund ungenauer Analysen getroffen werden. Dieses Fazit unterstützt auch Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschaftsdetektei Lentz®. Er rät in Verdachtsfällen auf den Lügendetektor zu verzichten und stattdessen mit Hilfe einer Detektei vielmehr durch eine gezielte Observation (Beobachtung) Beweismittel zu beschaffen, die dann auch gerichtlich zulässig und entsprechend verwertbar sind. Was generell zu beachten ist, um bei einer Ermittlung gerichtlich verwertbare Beweise zu erhalten, ist detailliert nachzulesen
unter http://wirtschaftsdetektei.lentz-detektei.de
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.
Kontakt:
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