Resolution zur Rückführung vermessungstechnische Leistungen in die verbindliche HOAI

Die Vermessungsverbände in Deutschland nehmen mit Befremden und Enttäuschung zur Kenntnis, dass Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler die vermessungstechnischen Leistungen im Rahmen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Novelle 2013 nicht wieder in den verbindlichen Teil zurückführen will. Der Minister hatte gegenüber den Spitzenverbänden der Ingenieure immer geäußert, dass die sogenannten Beratungsleistungen wieder in den verbindlichen Teil aufgenommen werden sollen. Alle Gutachten und Nachweise sprechen auch für eine Rückführung der vermessungstechnischen Leistungen in den verbindlichen Teil.

Der Wirtschaftsminister begründet seine Entscheidung politisch. Es wird ein Szenario entworfen, dass bei einer Rückführung der ehemaligen Teile X-XIII in den verbindlichen Teil der HOAI eine Gefahr für den Fortbestand der gesamten HOAI bestünde, weil dann die EU die HOAI wieder auf den Prüfstand stellen könnte.

Mit der HOAI-Novelle 2009 gilt die HOAI nur für Leistungserbringer mit Sitz in Deutschland (sogenannte Inländer-HOAI). Das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit der EU Dienstleistungsrichtlinie ist auf innerstaatliche Sachverhalte nicht anwendbar. Das hat schon ein Gutachten der Brüsseler Kanzlei Freshfields 2008 untermauert, das durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt wurde. Auch in einer erneuten aktuellen Stellungnahme hat die Kanzlei Freshfields bestätigt, dass keine europarechtlichen Gründe der Wiederaufnahme der vermessungstechnischen Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI entgegen stehen. Auch die Prüfung durch weitere Juristen führt zu diesem Ergebnis.

Nach der Bauministerkonferenz hat auch die Wirtschaftsministerkonferenz noch am 04.12.2012 einstimmig zum Ausdruck gebracht, dass sie die Rückführung der 2009 unverbindlich geregelten Teile in den verbindlichen Teil der HOAI erwartet. Auch diese Beschlüsse werden mit der jetzigen Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler ignoriert.
Die Rückführung der vermessungstechnischen Planungsleistungen in den verbindlichen Teil stellt nur eine Gleichbehandlung aller am Bau beteiligten Ingenieure und Architekten her. Die Rückführung ist inhaltlich begründet.

Wir fordern daher die Wiedereinführung der vermessungstechnischen Leistungen in den verbindlichen Teil der HOAI. Hierzu verweisen wir auch auf die entsprechende Resolution von AHO, BAK und BIngK vom 04.03.2013.

Die Vermessungsingenieure sind integraler Bestandteil des Planungs- und Bauprozesses und gehören somit auf eine Stufe mit allen an Planung und Bau beteiligten Ingenieuren.

 

Dipl.-Ing. Wilfried Grunau, Präsident VDV
Dipl.-Ing. Michael Zurhorst, Präsident BDVI
Prof. Dr. Karl-Friedrich Thöne, Präsident DVW

 

Burkhard Kreuter
VDV-Geschäftsführer
_____________________________________________

Verband Deutscher Vermessungsingenieure  VDV
Weyerbuschweg 23
42115 Wuppertal
E-Mail-Adresse: info@VDV-online.de
Internet: www.VDV-online.de
Telefon und Telefax: 0202/7160579
=======================================