Moderne Zeiterfassungssysteme sind heutzutage wichtiger denn je

Moderne Unternehmen müssen heutzutage ihre Effektivität und Produktivität voll ausschöpfen um auf dem Markt bestehen zu können.

Die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems bietet Unternehmen unschlagbare Vorteile und das zu vertretbaren Investionskosten.
Desweiteren sind heutige Systeme modular aufgebaut. Somit kann jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden, welche Arten der Zeiterfassung aktuell für sie von Bedeutung sind. Ein zukünftiges „Nachrüsten“ einzelner Komponenten ist prinzipiell ohne weiteres möglich.

Die Firma Datafox GmbH www.datafox.de bietet eine Vielzahl individueller Lösungen im Bereich der elektronischen Zeiterfassungssysteme.
Die baulichen Gegebenheiten eines Unternehmens werden dabei jederzeit berücksichtigt.

Die Erfassung von Prozess- und Arbeitszeiten auf Stundenzetteln ist veraltet, kostenintensiv und aufwendig!

Heutzutage sind Zeiterfassungsysteme die Berechnungsgrundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Überstundenzuschläge, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nacht- und Schichtzuschläge werden von der Software automatisch berechnet.

Arten der elektronischen Zeiterfassung:

    • Arbeitszeiterfassung („Kommen“ und „Gehen“ sowie „Arbeitspausen“)
    • mobile Zeiterfassung (Standorterfassung z.B. per GPS)
    • Prozesszeiterfassungssysteme

Vorteile:

    • Arbeitszeiten der Arbeitnehmer werden minutiös erfasst
    • Kontrolle der Arbeitnehmer im Aussendienst
    • bessere Kalkulation für einzelne Arbeitsprozesse
    • exakte Erfassung geleisteter Mehrarbeit der Arbeitnehmer und somit faire Abgeltung problemlos möglich
    • da die Arbeitszeiterfassung stark vereinfacht wird, Kosteneinsparung in Personalabteilung möglich

Nachteile:

    • Vertrauensverlust der Arbeitnehmer aufgrund des neuartigen Kontrollsystems
    • evenetuell erhöhtes Überstundenaufkommen, da nun Mehrarbeit minutengenau abgerechnet wird
    • einmalige Investionskosten und Einarbeitung des Personalbüros im Bezug auf das neue System

Häufig erfolgt die Ermittlung der heutigen Zeiterfassungssysteme mittels Chip- bzw. Magnetkarten. Biometrische Erfassung (z.B. Fingerabdruck) und Kennworteingabe sind ebenfalls stark verbreitet. Somit kann die Arbeitszeitkontrolle gleichzeitig mit Zugangskontrollen in bestimmte, z.B sicherheitsrelevante Bereiche eines Unternehmens verknüpft werden.

Vor der Einführung eines neuartigen Zeiterfassungssystems sollte der Betriebsrat informiert werden, da er nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht hat.
Dieses Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betrifft allerdings hauptsächlich die Umsetzung des neuen Systems.