von Manuela Wolbers – OPTIMUS Redaktion
Das Thema Datenschutz wird in der Öffentlichkeit und in der Politik immer wieder diskutiert. Die Möglichkeiten und insbesondere die Gefahren der Biometrie – der automatisierten Messung von charakteristischen körperlichen Merkmalen zu Identifikationszwecken – werden immer wieder in diesem Zusammenhang betrachtet. Der neue Personalausweis, der 2010 eingeführt wurde, aber auch die Gesichtserkennungsfunktion bei Facebook zeigen die Wichtigkeit dieses Themas. Datenschützer befürchten aufgrund der technischen Entwicklungen in diesem Feld präventive Massendatenspeicherungen vonseiten des Staates ebenso wie Datenhandel zu Personalisierungszwecken in der Werbung und vereinfachte Überwachung von Arbeitnehmern.
Die Juristen Yoan Hermstrüwer und Hanjo Hamann sowie die Rechtswissenschaftlerin Rahel M.K. Diers stellen im Buch „Schwimmen mit Fingerabdruck? – Die biometrischen Herausforderungen für das Recht der Gegenwart und Zukunft“, erschienen in der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft, in zwei Aufsätzen das Verhältnis von Biometrie und (Datenschutz-)Recht dar. Im Fokus stehen Risiken der technischen Entwicklungen und Pflichten der Rechtsprechung.
Im ersten Aufsatz „Biometrie und Autonomie – Die Vermessung der Person zwischen Datenschutzrecht und Entscheidungsforschung“ benutzen Hermstrüwer und Hamann eine juristisch-empirische Herangehensweise an dieses Feld. Dabei zeigen sie die datenschutzrechtlichen Problematiken der Biometrie auf, wie Missbrauch oder unbemerkte Erhebung. Die Nutzung solcher Daten ist national, international und transnational unterschiedlich geregelt. In Deutschland werden biometrische Daten verfassungsrechtlich geschützt. Sie dürfen nur auf richterliche Anordnung oder mit freiwilliger Zustimmung des informierten Betroffenen freigegeben werden. Letzteres ist jedoch, wie Hermstrüwer und Hamann zeigen, von verschiedenen situations- und personenbezogenen Entscheidungsrestriktionen abhängig, sodass die Betroffenen nicht immer vollständig „freiwillig“ und „informiert“ über die Freigabe ihrer Daten entscheiden (können).
In ihrem Beitrag „Bedeutung von Biometrie im Recht der Gegenwart und Zukunft“ beschäftigt sich Diers mit dem Verhältnis von Biometrie und Datenschutz, auch in Zusammenhang mit dem Grundgesetz. Die Autorin stellt insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das daraus resultierende Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sowie die Verhältnismäßigkeit der Nutzung biometrischer Daten in den Vordergrund. Hierbei unterscheidet Diers zwischen staatlich, betrieblich und privat genutzten Daten. Aufgrund der Entwicklungen und technischen Fortschritte in der Biometrie muss möglichem Missbrauch (beispielsweise der flächendeckenden Gesichtserkennung) vorgebeugt und stets geprüft werden, ob diese Form der Überprüfung nötig ist.
Die Promotionsstudenten Yoan Hermtrüwer und Hanjo Hamann und die Rechtswissenschaftsstudentin Rahel M.K. Diers sind die Preisträger des studentischen Aufsatzwettbewerbs der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft. Ihre Aufsätze richten sich v.a. an Juristen und Rechtswissenschaftler, aber auch an alle Interessierten, die sich im Kontext des Datenschutzes mit der Biometrie auseinandersetzen möchten.