Social Media wie Facebook oder Twitter dominieren das Geschehen im Online-Marketing auch 2013. Ihre Omnipräsenz und Dominanz dürfte sich angesichts des zunehmenden Publikumsinteresses so schnell nicht abschwächen. Auch die Google-Suchmaschine wird weiterhin das Geschehen im Internet bestimmen. Zu erwarten ist zukünftig eine deutlich stärkere Verbindung zwischen Content Marketing und sozialen Medien.
Im Bereich der Social Media kann sich trotz der sicheren Dominanz von Facebook auch Unerwartetes auftun. Heutzutage kann sich Publikumserfolg bei entsprechendem Einsatz eines Betreiberteams sehr schnell aufbauen. Viel versprechende Ansätze könnten beispielsweise soziale Medien und Shoppingkanäle intelligent kombinieren. Wo sich Neues auftun wird, kann man derzeit kaum ahnen, aber die Erfolgsgrundlagen sind bei mehreren Onlinekandidaten bereits recht gut. Dass auch Facebook sich trotz – oder gerade wegen – aller Erfolge beständig weiter entwickeln muss, ist allen klar. In Sachen Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz oder Effektivität der Anzeigenwerbung sind weiterhin ungenutzte Potentiale zu verzeichnen. Wer Werbeanzeigen auf Facebook schaltet, möchte genauer wissen, was sie konkret bewirken. Weiterhin kontrovers diskutiertes Thema bleibt 2013 auch, welche Relevanz und Reichweite das derzeitig betriebene Social Media Marketing überhaupt für die Umsatzstatistiken hat. Die Betreiber von Facebook und anderen sozialen Medien müssen mehr Geschick in der Kommunikation ihrer Qualitätsoffensiven und der geplanten Optimierungen beweisen. Manches Ergebnis von entsprechenden Experimenten beim Facebook-Betreiber erwies sich 2012 als eher kontraproduktiv. Interessant ist auch, warum man in Industriestaaten den sozialen Netzwerken eher kritisch gegenübersteht, während sich aber ein Großteil der Bevölkerung in den aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie Brasilien, Mexiko oder Ägypten in sozialen Medien vernetzt. Auch in Sachen E-Mail Marketing und Newsletterversand darf man gespannt sein, was sich 2013 ändern wird. Einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München zu Folge muss ein Unternehmen zukünftig nachweisen, dass es vom Kunden die nachweisbare Erlaubnis für den Versand von E-Mail-Werbung hatte. Das OLG bezeichnete Bestätigungs-E-Mails, die dank eines Double-Opt-In-Verfahrens versendet werden, als juristisch unzulässig, wenn dieser Nachweis nicht erfolgt. Die Diskussionen zum Thema werden auch 2013 alles dominieren. Im Trend liegt auch die zunehmende Berücksichtigung von Kunden, die über Mobiltelefon shoppen, in sozialen Netzwerken agieren oder Suchmaschinen frequentieren.
|
Mehr Informationen unter: Online Marketing AG Hinterbergstrasse 58 6312 Steinhausen Firmenportrait: |