Dr. Schulte und Partner zu „grünen Kapitalanlagen“

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Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Ansprechpartner, Kanzlei Dr. Schulte und Partner, Berlin

Kapitalanlagen gibt es viele. Anfangs sehen diese auch überzeugend und gewinnversprechend aus. Manche erzeugen einen „großen Knall“ und die Ernüchterung macht hellwach, denn in der Realität entwickeln sich jedoch viele Renditeversprechen nicht so, wie angekündigt. Schlimmer noch, müssen viele Anleger Jahre nach dem Abschluss der Kapitalanlage herbe Verluste bis hin zum Totalverlust verkraften. Hierzu hat die „Wirtschaftswoche“ einen Artikel veröffentlicht und dabei auf die Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner zurückgegriffen.

Warum sich unterschiedliche Kapitalanlagen auch manchmal als Katastrophenanlagen herausstellen, gilt es zu hinterfragen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Teils ist es schlichtweg wirtschaftliche Inkompetenz der Verantwortlichen. Manchmal ist es jedoch auch kriminelles Handeln, dass das Geld der Anleger verschwinden lässt.

Finanzmagazin „Wirtschaftswoche“ durchleuchtet Kapitalanlagen

Das renommierte Finanzmagazin „Wirtschaftswoche“ hat nun in ihrer Titelstory verschiedene Kapitalanlagen unter die Lupe genommen und auch die Personen dahinter beleuchtet. Insbesondere ging es in dem Artikel der Wirtschaftswoche um Kapitalanlagen, die in erneuerbare Energien investieren. Das Spektrum ist mittlerweile groß, denn diese sogenannten „grünen Kapitalanlagen“ boomen. Der Grund hierfür ist nicht nur, dass den Anlegern hohe Renditen versprochen werden, sondern gleichzeitig auch an das ökologische Gewissen der Anleger appelliert wird. Nicht erst seit der Atomkatastrophe in Fukushima, haben viele Menschen das Bedürfnis, in eine grüne Zukunft zu investieren. Wenn dies mit guten Gewinnen verbunden werden kann, umso besser.

Rechtsberatung bei „grünen Kapitalanlagen“

Kommt leider dann der „große Knall“ ist gute Beratung und schnelle erfolgreiche Hilfe für die betroffenen Anleger höchste Priorität. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner hat Erfahrung und ist spezialisiert auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und insbesondere auch auf die bereits genannten „grünen Kapitalanlagen“. Hierzu hat die Kanzlei Dr. Schulte und Partner bereits mehrere Geschädigtengemeinschaften gegründet und geführt, um die Interessen der betroffenen Anleger zu bündeln und in einer starken Gemeinschaft zu vertreten. Ob nun Solarfonds, Geothermieprojekte oder mit Pflanzenöl betriebene Blockheizkraftwerke, aus rechtlicher Sicht gibt es bei vielen Fonds und Beteiligungsgesellschaften Risiken.

Blockheizkraftwerke, Geothermie, Solarkraft, Windkraft … Die Investitionen sind vielfältig

Ob nun der Anleger in Immobilien, Containerschiffe oder in erneuerbare Energien investiert, die rechtliche Gestaltung ist im Zweifel ebenso wichtig, wie die wirtschaftliche Kompetenz der verantwortlich Handelnden. So war das Konzept der RWI ( Real Wert Invest Managementgesellschaft für innovative Investitionen mbH ) nicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Dieses sah vor, dass sich Anleger zu einzelnen Standortgesellschaften zusammenschließen und so einzelnen Blockheizkraftwerke betreiben. Am Verkauf der so erzeugten Wärme und des Stroms, sollten die Anleger ihrer Investition entsprechend beteiligt werden. Die Geschäftsführer und andere Hintermänner bekamen jedoch kein einziges Blockheizkraftwerk längerfristig in Betrieb und verfielen letztendlich in ein Schneeballsystem. Um die Aufarbeitung wird sich demnächst die Wirtschaftsstrafkammer des Dresdner Landgerichts kümmern, vor der gegen mehrere Verantwortliche nun Anklage wegen Betrugs erhoben wurde.

Aber auch die rechtliche Konzeption einer Investition kann alleine eine Kapitalanlage zum Sturz bringen. Jüngstes Beispiel, die SAM AG (Swiss Asset Managemenent Group), die über kurz oder lang wirtschaftliche Probleme bekommen hätte, hat doch ein Fehler bei der juristischen Konzeption das Kartenhaus zum Einsturz gebracht. Wegen des Fehlens einer Bankgenehmigung, wurde das als genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft bewertete Geschäftskonzept durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma verboten. Die Gesellschaft befindet sich seitdem in Liquidation. Die zumeist deutschen Kunden befürchten nun, den Großteil ihrer investierten Gelder zu verlieren, auch das hätten die nun betroffenen Anleger beim Abschluss der Anlage niemals vermutet. Investition in Kapitalanlagen basiert auf Vertrauen und Verlässlichkeit und steht nicht gleich mit „Glückspiel“. Ist erst mal Vertrauen aufgebaut, dann wird vertraut.

V.i.S.d.P.:

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate
Sofortkontakt und Ansprechpartner unter schulter@dr-schulte.de oder 030-715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
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