Ärgernis über Unisextarife

Seit dem 21.Dezember 2012 gelten die neuen Unisextarife für Mann und Frau- oder doch nicht?

Grund der Regelung war der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Dieser forderte die gleichen Beträge für Männer und Frauen, da unterschiedliche Beiträge diskriminierend seien.  Für alle in Deutschland herkömmlichen Versicherungen wurden die Unisextarife eingeführt. Unisextarife sollten ab dem 21.Dezember für alle in Deutschland gängigen Versicherungen gelten, auch für die Lebensversicherung, zu welcher unter anderem auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Todesfallversicherung und die Erlebensfallversicherung zählen.

Nur einem Monat nach der Einführung der Unisextarife kommt Kritik auf. Viele männliche Verbraucher, die nun genauso viel zahlen für ihre Policen wie Frauen, mussten einen teilweise pfeffrigen Anstieg von bis 100 Euro hinnehmen. Versicherungen generieren somit Überschüsse, welche sie nur zum Teil an ihre Kunden zurückzahlen müssen. 25 Prozent können Versicherungsanbieter einbehalten. Der Verbraucherschutz fordert ein Regelung, bei welchen mindestens 90 Prozent an die Kunden zurückgezahlt wird. Während eine Dreißigjährige Frau nach wie vor denselben Beitrag für Ihre Police zahlt, muss eine Vierzigjährige Frau mehr zahlen als vorher.

Gleichberechtigung für Mann und Frau fehlgeschlagen?

Spekulationen der Morgen& Morgen Group GmbH aus dem vergangenem Sommer 2012 bestätigen sich, dass die Tarifänderungen nicht unbedingt Vorteile für Frauen bringen werden. Durch die kürzere Lebenserwartung von Männern müssen Frauen nun für die Kosten für Männer mittragen. Eine Bankkauffrau zahlt somit 47 Euro mehr als zuvor im Jahr für eine Lebensversicherung mit Todesfallschutz in Höhe von 250.000 Euro. Eine Bäckerin muss noch ein bisschen tiefer in die Tasche greifen und zahlt 68 Euro mehr im Jahr. Die Beiträge bei Männern fallen bei einem Bürokaufmann beispielsweise von über 37 Euro.

Januar 2013 anstatt 21.12.2012

Versicherer sind momentan nicht verpflichtet nur Unisextarife anzubieten. Es gibt noch kein beschlossenes Gesetz, welches vorschreibt, was der Versicherer dem Kunden anbieten darf. Die Verhandlungen sind bis auf Ende Januar vertagt. Der Gesamtverbund der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat jedoch bestätigt, dass keine Unternehmen nach dem 21.Dezember 2012 alte Versicherungstarife anbieten werden.