Grundlagen des Wasserrechts – von Dr. Thomas Schulte

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Semianarveranstaltung: Grundlagen des Wasserrechts, Berlin

Im Rahmen von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen der Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner rund um das Umweltrecht werden von verschiedenen Referenten und Experten Fragen rund um das Umweltrecht geklärt. Ein Modul waren die Grundlagen des Wasserrechts; vortragender Experte war der Projektleiter „Geothermie“ und Umweltexperte Florian Fritsch (Regensburg von der FG.de).

Das Referat wird wie folgt zusammengefasst:

Das europäische Wasserrecht regelt die wasserwirtschaftliche Ordnung und ist geprägt durch ein Zusammenspiel von Europa-, Bundes- und Landesrecht. Wasserrecht ist ein ganz altes Kulturrecht, weil die geordnete Nutzung des Wasser Voraussetzung für die Entwicklung der Gesellschaft war und ist. Der aktuelle Status ist ein gewisses Desinteresse der Bevölkerung an diesen Fragen, weil diese gemeinhin als gelöst gelten.

Auf der Grundlage geänderter Gesetzgebungskompetenzen im Wasserrecht ist am 2010 das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes verändert worden. Die Landeswassergesetze der Bundesländer ergänzen ergänzt das WHG, z.B. mit Vorschriften zum Verfahren und den Zuständigkeiten der Behörden und weicht z. T. von den bundesrechtlichen Regelungen ab.

Beispielsweise geht Niedersachsen einen interessanten Weg rund um die Veralgung der Gewässer (z.B. des Dümmers ).

Zitat:
Am Dümmer wäre man froh, wenn die Algen verschwinden und Agraringenieur Rudolf Cordes wäre froh die Algen zu haben. Denn für den Agraringenieur steht fest: „Aus Algen lässt sich Energie und Treibstoff produzieren.“ Um eines seiner Projekte z.B. den Hydrozyklon am Dümmer zu verwirklichen und mit dieser Anlage ganz nebenbei den Dümmer vor Algen zu retten, forscht, entwickelt und setzt seine Ideen um. Der Hydrozyklon funktioniert ähnlich wie bei einem Badewannenabfluss. Ein riesiges Becken, dieser zapft die Hunte praktisch an, das Wasser fließt rund durch den Hydrozyklon und durch die Fliehkraft würden dann die Algen abgeschieden, die dann weiterwaschen und das nahezu phosphatfreie Wasser in den Dümmer geleitet, bietet somit den Blaualgen keine Nährstoffe mehr und der Dümmer würde nicht wieder umkippen.

Doch es geht noch weiter, denn die Mikroalgen tragen wesentlich zum Umweltschutz bei, nicht nur im Wasser kämpfen die Algen aktiv gegen den Klimawandel, nein, auch die Produktion der Algen bindet CO2 aus der Luft. Mit diesem Wissen werden neue Möglichkeiten für die Nutzung erforscht. Die neueren Entwicklungen ermöglichen die technisch stabile und hocheffiziente Industrieproduktion von Algen. Diese werden u.a. in Anlagen in Bassum und Essen in Niedersachsen hergestellt.

Zu erfolgsversprechenden Entwicklung und Stärkung deutscher Standorte haben sich Unternehmen wie die Energiestrategen GmbH, dreischtrom UG, ÖPAG, Schumann & Schumann GmbH gemeinsam auf den Weg gemacht , den Aufbau und die Struktur mit dem Know-How in Einklang zu bringen, damit ein gutes umwelttechnisches Projekt verwirklicht werden kann.

Algen die kleinen Alleskönner, brauchen aber auch eine gesunde Umwelt wie wir. Eine unserer wichtigsten Resource ist und bleibt das Trinkwasser und somit das Thema Gewässerschutz, hier gilt das Motto: „Vorbeugen statt Nachsicht“

„Die Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten regelt das sogenannte Kooperationsmodell Trinkwasserschutz. Die gute Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgern und Landwirten und das dabei entstandene gegenseitige Vertrauen machen möglich, dass die Aufgabe von den Wasserversorgern übernommen werden kann.“ Zitiert Herr Florian Fritsch das niedersächsische Ministerium.

Europarechtlich gilt folgendes:

Die Wasserrahmenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (WRRL) ist in das deutsche Wasserrecht umgesetzt worden. Die Wasserrahmenrichtlinie zielt auf eine zusammenhängende Gewässerschutzpolitik in Europa ab, die über Staats- und Ländergrenzen hinweg für eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete und für eine „guten Zustand“ der Gewässer sorgen soll.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Niedersächsische Wassergesetz und die Anlagenverordnung (VAwS) fordern beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Mineralöle, Säuren und Laugen) Vorsorge gegen eine Verunreinigung des Wassers oder gegen eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften. Mit den allgemeinen Anforderungen soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Anlage den der Auslegung zugrunde gelegten Belastungen und Einwirkungen während der vorgesehenen Nutzungsdauer mit Sicherheit standhält.

Die Serie soll fortgesetzt werden.

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