Das Bundessozialgericht stärkt die Rechte Bedürftiger, wenn es um die Deckung von Bestattungskosten geht. Hilfreicher ist es aber, wenn bereits im Vorfeld eine Sterbegeldversicherung besteht.
Eine würdevolle Bestattung ist der Wunsch vieler Bundesbürger. Bezahlbar wird dieses Ansinnen mit der Sterbegeldversicherung.
Nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2004 kommt es immer häufiger zu so genannten Armenbegräbnissen, die durch die Kommunen finanziert werden müssen. In diesen Fällen hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht vorgesorgt, oftmals sind auch die Hinterbliebenen mittellos, etwa weil keine Sterbegeldversicherung vorhanden war. In der letzten Woche hat das Bundessozialgericht Kassel die regeln für die Bestattung auf Kosten der Sozialhilfe geschärft.
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Wenn ein Angehöriger stirbt und man kein Geld für die Bestattung da ist, wendet man sich ans das Sozialamt. Dort wird der Antrag auf Übernahme der Kosten dann geprüft. Und das kann dauern. Teilweise wochenlang. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen beklagen, dass sie zum Teil bis zu 150 Anträge pro Jahr auf Übernahme der Kosten auf den Tisch bekommen.
Nun dürfen die Träger der Sozialhilfe nicht mehr die Übernahme der Kosten auf eine von ihnen pauschal ermittelten billigsten Begräbnisvariante begrenzen. Vielmehr muss nun individuell geprüft werden, was an Kosten bei einer ortsüblichen und würdevollen Bestattung notwendig ist. Sollte ein Hilfebedürftiger nicht ausreichend über den Kostenspielraum bei einer Bestattung informiert worden sein, so muss der Sozialhilfeträger auch die Übernahme höherer Kosten gewährleistet – wenn sie sich in einem normalen Rahmen bewegen.
Wer als Hartz-IV-Empfänger einen Angehörigen bestatten lassen muss, kann für die Kosten der Bestattung herangezogen werden. Das ist dann der Fall, wenn aus der Erbmasse des Verstorbenen genügend Mittel vorhanden sind oder wenn eine Sterbegeldversicherung besteht.
In der Betrachtung und im Vergleich Sterbegeldversicherung zu anderen Vorsorgemodellen kommt man schnell zu einem Ergebnis: Die Sterbegeldversicherung bietet zahlreiche Vorteile. Sie muss nicht lange angespart werden. Bereits nach maximal drei Jahren steht die Versicherungssumme zur Verfügung. Bei einem Sparvertrag wird es logischerweise länger dauern. Auch die Risikolebensversicherung bietet gerade für ältere Bürger kaum einen sinnvollen Schutz: Die Gesundheitsprüfung ist meistens das K.-O.-Kriterium.
Bildquelle: Daniel Rennen, www.pixelio.de
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