Gesamtes Geschäftsmodell von Nintendo steht auf dem Spiel

Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 06.02.2013
Gesamtes Geschäftsmodell von Nintendo steht auf dem Spiel

Wegen des Vertriebs von Adapterkarten für Nintendo Spiele-Konsolen wurde die SR-Tronic GmbH vom Landgericht und Oberlandesgericht München zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Dagegen hat die Dortmunder Elektronik – Firma Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Die mündliche Verhandlung findet am 06.02.2013 in Karlsruhe statt.

Die SR-Tronic GmbH hatte in den Jahren 2008 und 2009 Adapterkarten, auch Slot-1 Karten genannt, für die Nintendo DS Spiele-Konsole verkauft. Verbraucher und Anwender konnten damit Software und Spiele von Drittanbietern abspielen. Eine illegale Nutzung durch rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungen von Nintendo Spielen konnte nicht ausgeschlossen werden – so wie ja auch CD/DVD Brenner von den Verbrauchern legal oder illegal genutzt werden können. Mit den Slot-1 Karten konnte jedenfalls keine Nintendo Spiele-Software kopiert werden.
Nach Ansicht der SR-Tronic GmbH will Nintendo über die Untersagung des Hardwarevertriebs der Slot-1 Karten einen möglichen Absatzmarkt für Drittentwickler von Spielen und Software verhindern. Nintendo verdiene über Lizenzzahlungen an jedem von Dritten für die Nintendo DS Spiele-Konsole entwickelten Spiel mit. Außerdem würden Verbraucher, die legale Anwendungen mit der Slot1-Karte nutzen wollten, kriminalisiert.

Entscheidet der Bundesgerichtshof zugunsten von SR-Tronic dürfte das gesamte Geschäftsmodell der Nintendo Co. LTD. auf dem Spiel stehen, denn die Partnerunternehmen hätten über Jahrzehnte hinweg Lizenzzahlungen an Nintendo ohne Grund vorgenommen.