Zahnzusatzversicherung für unter zehn Euro: Guter Preis, aber keine hohen Leistungen

Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Zahnzusatzversicheurng längst einen sehr hohen Stellenwert. Rund ein Viertel der Bundesbürger nutzen diesen Versicherungsschutz für den Erhalt schöner Zähne.

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Wenn Zahnersatz notwendig wird, kann es bei einer höherwertigen Versorgung teuer werden. Abhilfe schafft die Zahnzusatzversicherung.

Die Zahnzusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn es um das Thema Zähne geht. Erstatten die Gesetzlichen Krankenversicherer doch längst nicht mehr für hochwertigen Zahnersatz die anfallenden Summen. Ein befundbezogener Festkostenzuschuss – das ist alles, was dem Patienten noch zusteht. Deshalb wird vielfach der Abschluss der Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung getätigt.

Rund ein Viertel der Bundesbürger verfügen übern den sinnvollen Ergänzungsschutz – aber nicht jede Zahnzusatzversicherung wird den Ansprüchen der Versicherten gerecht. Es gibt viele Tarife auf dem Markt in Deutschland. Die Tarife im Bereich Zahnzusatzversicherung versuchen sich teilweise mit Beiträge von unter 10 Euro auf dem Markt zu behaupten

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.

Längst hat in der Vergangenheit Stiftung Finanztest herausgefunden: Billigtarife halten nicht wirklich das, was sich der Kunde davon verspricht. Denn für 10 Euro im Monat darf man auch keine allzu hohen Leistungen erwarten. Vielmehr muss man für eine Zahnzusatzversicherung mit Absicherung für hochwertige Leistungen schon ein bisschen mehr investieren: 20 bis 30 Euro sind da eher die Regel.

Es fängt schon bei der Leistungsstaffelung an: Wenn der Tarif preiswert ist, gibt es auch erst nach längerer Zeit eine umfangreiche Erstattung. Wem nützt schon eine Leistungsstaffelung, die maximal 1.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren erstattet? Vielfach liegt den Patienten mehr daran, dass nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit von acht Monaten auch mal ein bisschen mehr geleistet wird. Die Marktführer und Testsieger in diesem Bereich haben entweder gar keine Leistungsstaffelung oder eine hohe Erstattung in dieser Zeit.

Wenig hilfreich ist es, wenn lediglich der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt wird. Man erhält dann im Regelfall nicht 100 Prozent der Kosten erstattet, sondern nur einen geringen Teil, wenn der befundbezogenen Festkostenzuschuss gering ausfällt. Eine gute Zahnzusatzversicherung stockt höherwertige Leistungen auch schon man auf bis zu 80 bis 90 Prozent auf. Man muss aber berücksichtigen, dass auch eine hochwertige Zahnzusatzversicherung privatärztliche Rechnungsanteile und die höherwertige Versorgung nicht komplett zu 100 Prozent übernimmt. Denn wenn der Patient selber keine Kosten mehr hat, achtet er auch nicht mehr auf die Wirtschaftlichkeit.

Wer also eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte sich sehr wohl mit dem Anbieter einer günstigen Versicherung auseinander setzen und konkret nachfragen, welche Kosten denn z. B. bei einer Versorgung mit Implantaten übernommen werden.

Bildquelle: Harry Hautumm, www.pixelio.de

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