Unfallversicherung: Auf die Invaliditätsleistung kommt es an

Durch einen Unfall kann es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung kommen, die die Lebensqualität deutlich einschränkt. Mit der richtigen Unfallversicherung lässt sich dieses Risiko zumindest finanziell deutlich eingrenzen.

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Wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung droht, sind die Invaliditätsleistungen aus der Unfallversicherung besonders wichtig.

Ein Unfall hat sich ereignet – auf der Straße, im Urlaub oder beim Sport. Meist gehen Unfällen mit kleinen Blessuren einher, die schnell heilen. Doch, was geschieht, wenn durch den Unfall langfristige körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind? Oftmals besteht für solche Fälle kein Versicherungsschutz, da viele Bundesbürger nicht über eine private Unfallversicherung verfügen. Und der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung deckt lediglich Arbeits- und Wegeunfälle ab.

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Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, ist also mit der privaten Unfallversicherung deutlich besser geschützt. Denn in de Regel gehören zum Versicherungsumfang eine Invaliditätsleistung, die einmalig gezahlt wird und auch eine Invaliditätsrente, die z. B. die dauerhaften Kosten durch eine körperliche Beeinträchtigung abdecken soll. Die Höhe der Leistung hängt in der Regel davon ab, wie hoch der Versicherungsschutz gewählt wird und wie hoch der Grad der Invalidität durch einen Unfall ist.

Die Bürger, die sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, verfolgen ein ganz klares Ziel: Die Absicherung des Lebensstandards, wenn die Folgen eines Unfalls sich einschneidend auf den Alltag auswirken. Denn fällt z. B. durch Invalidität die Arbeitskraft des Hauptverdieners weg, so muss mit der Invaliditätsleistung das geminderte Familieneinkommen aufgestockt werden.

Auch Paare ohne Kinder können bei einem Unfall finanziell schwer eingeengt werden. Denn wenn beide Partner berufstätig sind, hat sich mit der Zeit ein gewisser Lebensstandard aufgebaut, den es zu halten gilt. Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, das bei nicht verheirateten Paaren kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, falls durch einen Unfall zum Tod eines Partners kommt.

Kinder sind häufig von Unfällen betroffen: In der Regel verläuft es glimpflich, doch wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Einschränkung führt, ist die Invaliditätsrente aus der Unfallversicherung unverzichtbar, da in besonders schlimmen Fällen keine Chance auf eine normale Berufsausbildung besteht. Sie sind unter Umständen ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.

Eher zwiespältig äußert sich der Bund der Versicherten aktuell zu einem Angebot der Ergo Versicherungsgruppe: Mit einer App fürs Smartphone kann eine 48-Stunden-Unfallversicherung für einmalig 99 Cent abgeschlossen werden. Allerdings muss hier klar betont werden, dass es sich nicht um eine herkömmliche Unfallversicherung handelt, denn die Invaliditätsleistung sucht man hier vergeblich. Lediglich Krankenhaustagegeld, Transportkosten und eine Todesfallsumme sind im Versicherungsumfang enthalten. Besser man informiert sich über eine dauerhafte Lösung im Bereich Unfallversicherung, denn dieses Risiko ist nicht auf 48 Stunden begrenzt, sondern begleitet den Menschen ein Leben lang.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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