Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hat sich für einen neuen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. „Wenn alle Leute ihre Arbeit anständig gemacht haben, Einwände gesehen und aus der Geschichte des ersten NPD-Verbotsverfahrens gelernt haben, dann sollte man den Verbotsantrag jetzt stellen“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Dass die NPD laut ihrem Parteiprogramm zum Beispiel Ausländer aus der Sozialversicherung ausschließen, zur Rückkehr zwingen und vom Grundeigentum ausschließen wolle, sei „außerordentlich bedeutsam“ für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei; die NPD unterscheide hier nach Kriterien, „die nicht die Maßstäbe der Verfassung sind“.
Hassemer sagte zudem, er habe keine Zweifel an den Umsturzabsichten der NPD, angesichts einschlägiger Äußerungen von Funktionären und in deren Parteiprogramm. Auch dass es in der Partei Kampfsportschulungen gebe und sich die NPD den Skinheads und Kameradschaften, also der militanten rechten Subkultur, geöffnet habe, seien „natürlich Belege“ für einen Verbotsantrag, so Hassemer: „Es ist gut vertretbar, sich darauf zu stützen, auch wenn man nicht sicher sagen kann, was das Verfassungsgericht daraus machen wird.“ Das größte Risiko liegt für Hassemer in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die in Karlsruhe berücksichtigt werden müsse: Es könne durchaus passieren, „dass Karlsruhe die NPD verbietet und die europäischen Richter in Straßburg sagen, das war nicht nötig und verstößt gegen die Menschenrechte“, so Hassemer.