Sommerzeit ist auch oft Gewitterzeit: Blitz und Donner ziehen über das Land und sorgen für viel Arbeit und Kosten bei der Gebäudeversicherung.
Dieses Bild bietet sich in letzter Zeit sehr häufig – Gewitter verursachen viele Schäden für die Gebäudeversicherung.
Starke Regenfälle und Gewitter haben in der der Nacht von Donnerstag auf Freitag letzte Woche große Schäden vor allem im Ruhrgebiet gesorgt. Stellenweise waren Straßen überflutet, Keller mussten von der Feuerwehr leer gepumpt werden und Gewitter haben stellenweise durch Blitzschlag zu Bränden geführt. Zahlreiche Hausbesitzer mussten wegen der Fülle von Schäden ihre Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen.
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Die Gebäudeversicherung entschädigt Hauseigentümer, deren Objekt durch Feuer, Sturm oder z. B. Leitungswasser beschädigt oder sogar zerstört wird. Die Notwendigkeit der Gebäudeversicherung ist – allein bedingt durch Witterungseinflüsse in den letzten Jahren – wichtiger denn je. Denn in der Regel folgt dem Blitzschlag ein Brand, der rasend schnell eine jahrelang aufgebaute Existenz zunichtemachen kann. Und bei solchen Schäden ist die Gebäudeversicherung ein wertvoller Partner.
Aber auch Wasserschäden durch Unwetter nehmen stetig zu: Durch die mittlerweile regelmäßig wiederkehrenden Sommergewitter kommt es häufig zu vollgelaufenen Kellern, teilweise sind Schäden am Mauerwerk durch die ungehindert eingehende Nässe die Folge. Diese sind in der Gebäudeversicherung jedoch nicht versichert. Führen heftige Niederschläge zu einem Schaden an Teilen der Leitungsrohre, etwa durch Rückstau, so leistet die Gebäudeversicherung. Wichtig ist vor allem, dass Gebäudebesitzer Rückstauventile gerade im Keller im einwandfreien Zustand halten, da diese bei den starken Regenfällen eine wichtige Funktion haben.
Von schweren Stürmen ist man in diesem Sommer weitestgehend verschont geblieben. Doch, was ist, wenn durch den starken Wind Bäume entwurzelt oder Dächer abgedeckt werden? In diesem Fall ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar, die für Schäden ab der Windstärke 8 leistet. Wenn nach einem solchen Sturm also das Dach beschädigt wird oder ein umgestürzter Baum im Garten das Wohnhaus beschädigt, kommt die Gebäudeversicherung für diese Schäden auf. Dabei ist allerdings immer zu berücksichtigen, dass das betroffene Gebäude vorher auch in einem einwandfreien Zustand gewesen sein muss. Wird der Sturmschaden erst durch einen Mangel begünstigt, der schon vorher Bestand hatte, kann die Gebäudeversicherung ihre Leistung teilweise versagen.
Ein Fazit kann man nach diesem verregneten Sommer sicherlich ziehen: Der Schutz der Gebäudeversicherung ist unverzichtbar, denn ein Schaden jeglicher Art kann schwere finanzielle Folgen haben. Ohne den wichtigen Versicherungsschutz wird eine Instandsetzung zu einer unüberwindlichen Hürde, wenn kein Kapital vorhanden ist. Vielfach steht hinter dem Gebäude auch eine Finanzierung, die weiter getilgt werden muss, auch wenn es zu einem schweren Schaden gekommen ist.
Bildquelle: Nils Bentlage, www
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