Verhandlungen zur Hilfe für säumige Hartz IV-Empfänger in der PKV

Privat Versicherte Hartz IV-Empfänger hatten in der Vergangenheit vermehrt Schwierigkeiten die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu begleichen. Der PKV Verband und die Regierung haben nun eine Lösung für die Beitragszahlung für Arbeitslose in der PKV erarbeitet.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts hatte im Januar 2011 für Furore gesorgt. Danach hatten die Jobcenter zukünftig den vollen Beitrag der Hartz IV-Empfänger zur privaten Krankenversicherung zu tragen, während sie bis Dezember 2010 lediglich einen Satz von rund 130 Euro monatlich zu zahlen hatten. Den Rest mussten Hartz IV-Empfänger aus eigener Tasche zahlen – was in der Anhäufung von Schulden gipfelte, wenn die Betroffenen diese Beträge nicht aufbringen konnten. Im Ergebnis sahen sich viele Hartz IV-Empfänger mit hohen Schulden konfrontiert.

Doch dem Vernehmen nach ist in diesem Konflikt nun eine Lösung in Sicht. Offensichtlich besteht seitens der privaten Krankenversicherer ein Zugeständnis, diese Altlasten zu erlassen – wenn sie im Gegenzug die Beiträge der Jobcenter direkt überwiesen bekommen. Dieser Kompromiss könnte ein Gewinn für alle Beteiligten sein – für die Versicherten, die ihre Schuldenberge beseitigt hätten und für die Krankenversicherer, die zukünftig keine ausstehenden Forderungen aus fehlenden Beitragszahlungen mehr hätten.

Gerade viele Versicherte, welche ihren Arbeitsplatz verloren hatten, konnten nicht ohne weiteres wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. So nicht zeitnah wieder ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden konnte, wurden in vielen Fällen der zu zahlende PKV Beitrag zu einer finanziellen Belastung, welche die Versicherten überforderte. Der erfolgreiche Prozess in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Fall von Arbeitslosigkeit, ist in der privaten Gesundheitsabsicherung noch nicht vollends integriert.

Gegenstand der Verhandlungen
Bis Anfang 2011 hatten die Jobcenter 130 Euro zum PKV Beitrag zugezahlt. Insbesondere hinsichtlich der Übernahme des Differenzbetrages gab es dauerhaft Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Parteien. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts, wurde im Januar beschlossen, dass der Sozialstaat und damit die Jobcenter für den gesamten Beitrag zur privaten Krankenversicherung aufkommen müssen. Eine rückwirkende Ausgleichzahlung wurde allerdings bei diesem Urteil nicht eingeschlossen. Betroffene die zur bisherigen Regelung, vor der Gerichtsentscheidung gegen die Differenzzahlung keinen Widerspruch eingelegt hatten, waren nun weiterhin durch die Differenzzahlung finanziell belastet und in vielen Fällen den Beitrag schuldig geblieben.

Jetzt konnte ein Kompromiss mit dem PKV Verband erarbeitet werden, welcher insbesondere den privat Versicherten Alg-II-Empfängern und den privaten Versicherern aus dieser unbefriedigenden Situation verhilft.

Hierbei sollen sich die Parteien darauf geeinigt haben, dass die Versicherer die Beitragsschulden ihrer säumigen Versicherten erlassen und dafür die staatlichen Institutionen, wie die Jobcenter, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt bei den Versicherern begleichen.

Zur Umsetzung dieses Vorhaben ist noch die entsprechende Gesetzesänderung notwendig, welche in Kürze erwartet wird.

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