Hole-in-One-Megagewinne jetzt vom DGV erlaubt!

Die Auslobung eines attraktiven Gewinns wie zB ein neues
Auto für ein Hole-in-One wertet jedes Amateur-Golfturnier auf. Bisher
allerdings setzte der Gewinner seinen Amateurstatus aufs Spiel, wenn er den
Gewinn annahm. Viele Veranstalter ließen es dennoch darauf ankommen und lobten
– oft in Zusammenarbeit mit einem bekannten Autohaus aus dem Umland – ein
Luxusauto oder einen entsprechenden Wert
für ihr Turnier aus, wobei sie sich für den Gewinnfall bei dem Risikospezialisten
ThePowerBehindPromotions absicherten. Wurde dann tatsächlich ein HIO während
des Turniers erzielt, kam der Spezialist für den Gewinn auf und Veranstalter,
Autohaus und Gewinner waren glücklich. Wurde allerdings die PR-Trommel gerührt
und der Deutsche Golf Verband erfuhr von dem Gewinn, so stand der  Gewinner schnell vor der Wahl, den Preis für
wohltätige Zwecke zu stiften oder seines Amateurstatuts für ein oder zwei Jahre
verlustig zu gehen. Kolportiert ist die Reaktion eines Gewinners, der vor eben
diese Wahl gestellt, wie folgt antwortete:“ Trage ich vielleicht eine Mütze,
auf der Volltrottel steht?“ – und die zeitlich begrenzte Sperre in Kauf nahm.
Dieser Konflikt ist seit dieser Saison Geschichte. Der Deutsche Golf Verband hat seine Statuten geändert
und erlaubt nunmehr HIO-Gewinne ohne Wertgrenzen. Die Regelung lautet wie
folgt:
3-2. Wertgrenze
a) Allgemeines

Ein Golfamateur darf keinen Preis oder Preisgutschein (mit
Ausnahme eines symbolischen Preises) annehmen, wenn der Einzelhandelswert Euro
750 bzw. den Gegenwert überschreitet. Diese Wertgrenze
bezieht sich auf die Gesamtheit aller Preise oder Preisgutscheine, die ein Golfamateur während
eines Wettspiels oder im Rahmen einer Serie von Wettspielen erhält.
Ausnahme:
Hole-in-One-Preise (siehe Regel 3-2b)
b) Hole-in-One-Preise
Ein Golfamateur darf für ein Hole-in-One, das er während einer Runde
Golf erzielt, einen Preis, einschließlich eines Geldpreises, annehmen, der die
Wertgrenze nach Regel 3-2a übersteigt.
Anmerkung:
Das Hole-in-One muss während einer Golfrunde erzielt werden und zufällig beim
Spiel dieser Runde vorkommen. Separate Wettbewerbe mit mehrfachen Versuchen, Wettbewerbe
auf anderem Gelände als Golfplätzen (z. B. Driving Range oder Simulator) und
Puttwettbewerbe fallen nicht unter diese Ausnahme und sind den Einschränkungen und Wertgrenzen aus Regel 3-1 und Regel 3-2a unterworfen.
Damit ist es jetzt unproblematisch, Golfturniere mit einem
attraktiven HIO-Gewinn zu würzen. Der finanzielle Aufwand des Clubs oder des
Sponsors ist dabei selbst bei einem Preis im Wert von z.B. 50.000 €, 100.000 € dank
der Gewinnabsicherung durch ThePowerBehindPromotions gering.

ThePowerBehindPromotions mit Sitz in Bleckede im
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue konzipiert innovative Promotions
mit einer beliebigen Gewinnwahrscheinlichkeit, sichert mit dem  markenrechtlich geschützten Promotion-SCHIRM®
die Gewinne ab und übernimmt europaweit u.a. das Risiko von Rabatt-, Zugabe-
und Geld-zurück-Aktionen. Da die Risikosumme bei  großen Promotions durchaus im zwei- oder gar
dreistelligen Millionenbereich liegen kann, ist das Unternehmen in jedem
Einzelfall  über partnerschaftlich
verbundene international operierende Risikoträger und Versicherungen
vollständig abgesichert.

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