Berlin / Hannover (news4germany) – Die Zeit drängt: Vom 21. Dezember 2012 an dürfen die Versicherungsunternehmen keine Tarife mehr anbieten, deren Prämien vom Geschlecht des Versicherungsnehmers abhängig sind. So urteilte der Europäische Gerichtshof am 1. März 2011 und bezog sich dabei auf die „Gender“-Richtlinie von 2001, die die Gleichstellung von Mann und Frau zum Ziel hat. Zwar enthielt diese Richtlinie auch Ausnahmen für die Versicherungswirtschaft. Dass diese aber nicht befristet wurden, war den EU-Richtern ein Dorn im Auge. Sie erklärten die Ausnahmen für unzulässig und verpflichteten die Mitgliedsstaaten, ihre nationalen Gesetzgebungen bis zum 21. Dezember 2012 anzupassen. Nach Ansicht von Götz Wenker, dem Vorsitzenden der deutschen Geschäftsführung von AWD, sollten vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Neuregelung bei den Unisex-Tarifen aufgeklärt werden.
Die Auswirkungen der EU-Rechtsprechung können, abhängig vom Produkt und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, sehr unterschiedlich sein. So ist beispielsweise davon auszugehen, dass die Tarife in der Privaten Krankenversicherung für Frauen nach dem 21. Dezember sinken werden. Der Grund: Die Lebenserwartung von Frauen ist bedeutend höher als die von Männern. Für die Krankenversicherer bedeutet dies einen Kostenfaktor, der bisher dafür verantwortlich war, dass die Tarife der Frauen meist teurer waren als die der Männer. Da Geschlechtsunterschiede keine Rolle mehr spielen dürfen, werden die Versicherer die Kosten künftig gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilen.
Bei vielen anderen Versicherungsprodukten wird damit gerechnet, dass sich die Tarife verteuern. AWD-Deutschland-Chef Götz Wenker erklärt: „Am Beispiel der Risikolebensversicherung wird erkennbar: Bisher zahlen Frauen wegen der statistisch höheren Lebenserwartung einen geringeren Beitrag als Männer. Durch die Neuregelung wird der Beitrag für Männer und Frauen gleich – wobei es für die Männer etwas günstiger wird, für die Frauen dafür etwas teurer.“ Sowohl die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wiesen darauf hin, dass sich die Tarife im Durchschnitt insgesamt verteuern könnten. So könne beispielsweise der undifferenzierte Geschlechtermix als neues Risiko in ihre Kalkulationen einfließen, so der GDV.
Gegen die Verunsicherung der Verbraucher über die neuen Unisex-Tarife hilft vor allem Information und Aufklärung, so AWD-Chef Götz Wenker: „Aufgrund der enormen Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.“ Viel Zeit bleibt nicht mehr bis zum 21. Dezember 2012. Umso bedeutender ist es, im Sinne eines gelebten Verbraucherschutzes ausführlich und qualifiziert über die Unisex-Tarife aufzuklären und über die Veränderungen zu informieren, die sie für Frauen und Männer mit sich bringen.
Denn ohne Hilfe von Experten sind die Verbraucher kaum in der Lage, das nahezu undurchschaubare Angebot zu analysieren und zu bewerten. Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD: „Um den Mandanten einen erstklassigen und zuverlässigen Service bieten zu können, arbeiten AWD-Berater mit einer sehr großen Anzahl namhafter Produktpartner zusammen – insgesamt rund 150 Partner aus den Bereichen Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen und Bausparkassen.“ Die individuellen Bedürfnisse des Kunden stehen dabei im Mittelpunkt: „Aus einer entsprechend umfassenden Angebotspalette und anhand des Best-Select-Prinzips erhalten AWD-Mandanten somit maßgeschneiderte Konzepte“, erläutert AWD-Chef Götz Wenker.
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