Windräder
dts Nachrichtenagentur
Die deutsche Textilindustrie ist ihrem Ziel einer Verfassungsklage gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Schritt näher gekommen. Nach Informationen der „Welt“ hat das Landgericht Bochum die Musterklage einer Textilveredelung am Dienstagabend abgewiesen. Das Unternehmen hatte ebenso wie mehrere andere Textilfirmen stellvertretend für die im Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie zusammengeschlossenen Branche gegen die Zahlung der EEG-Umlage geklagt.
Die Firma kündigte auf Nachfrage an, unmittelbar nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in die Berufung gehen zu wollen. Ziel sei die Überprüfung der EEG-Umlage durch das Bundesverfassungsgericht. Der Textilverband stützt seine Rechtsauffassung auf ein Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Gerrit Manssen, demzufolge die Struktur der EEG-Umlage dem „Kohlepfennig“ ähnelt. Der Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war in den 1990er-Jahren für verfassungswidrig erklärt worden. Entsprechend müsse auch die EEG-Umlage verfassungswidrig sein, argumentiert Manssen. Die EEG-Umlage dient der Subventionierung der Produktion von Ökostrom. Sie wird über die Stromrechnung direkt beim Verbraucher abgebucht. Ihr Volumen erreicht im kommenden Jahr rund 20 Milliarden Euro. Die nächste Klage eines Textil-Unternehmens gegen die EEG-Umlage soll am 19. Dezember vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt werden.