Vor dem Landgericht München hat am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesschützen aus dem Amtsgericht Dachau begonnen. Der 55-Jährige hatte im Januar diesen Jahres während einer Verhandlung im Gerichtssaal mehrere Schüsse abgegeben und dabei einen jungen Staatsanwalt tödlich verletzt. Weitere Anwesende, wie der Richter, der Protokollführer und die Anwältin des Schützen, blieben unverletzt.
Die Anklage lautet auf Mord und dreifachen Mordversuch. Die Verhandlung wurde jedoch bereits nach einer Viertelstunde auf Dienstag vertagt, da der Angeklagte selbst nicht anwesend war. Der Mann leidet an Diabetes und ihm wurden beide Beine amputiert. Medienberichten zufolge verweigert er jede Therapie. Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob der Prozess in Abwesenheit des Angeklagten abgehalten wird, wie es ein Richter des Landgerichts am Montag angekündigt hat. Die Staatsanwaltschaft plädiert ebenso wie der Richter dafür, da der Angeklagte die Situation schuldhaft herbei geführt habe und damit laut Strafprozessordnung eine solche Verfahrensweise möglich sei. Der Verteidiger legte dagegen Beschwerde ein.